Lehrerbewertungs-App "Lernsieg" laut OGH zulässig
Die Lehrer-App "Lernsieg", in der Lehrer mit Sternen bewertet werden, ist doch zulässig - das hat der Oberste Gerichtshof entschieden, berichtete die "Kronen Zeitung" (Samstag-Ausgabe).
Wenn Schüler ihre Beurteilungen mit Namen unterzeichnen müssten, wie es indirekt das Oberlandesgericht gefordert hatte, wäre demnach möglicherweise die Meinungsfreiheit in Gefahr.
Jahrelanger Streit
Der Streit um die App tobt seit Jahren. Für die App wurde eine Datenbank mit rund 90.000 Lehrern und den entsprechenden Schulen angelegt.
Schüler können nach Registrierung via Handynummer ihre Pädagogen ab der AHS-Unterstufe bzw. Neuen Mittelschule (NMS) in Kategorien wie Unterricht, Fairness, Vorbereitung oder Pünktlichkeit mit einem bis fünf Sternen bewerten. Daraus werden dann auch Rankings erstellt.
Berufungsverfahren
Im Dezember hatte Betreiber Benjamin Hadrigan einen Rückschlag vorm Oberlandesgericht Wien erlitten. Das OLG Wien hatte in einem Berufungsverfahren einem Lehrer recht gegeben, der wegen der Verarbeitung seiner persönlichen Daten geklagt hatte.
Laut dem OLG muss "Lernsieg" die Nutzung der Daten des Lehrers unterlassen, solange nicht sichergestellt ist, dass ihn nur seine (Ex-)Schüler bewerten können.
Der Oberste Gerichtshof entschied nun laut "Krone" anders: Müssten Schüler mit Namen bewerten, bestünde die Gefahr, dass sie gar keine Bewertung abgeben. Dies wäre eine Gefahr der Meinungsäußerungsfreiheit, damit wäre die App in Gefahr.
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