Unbelohnte Taten: Lebensrettung ist keine Hilfe bei Asyl

Abdullah Bahrami (re.) rettete einen Mann vor dem Ertrinken.
Flüchtlinge als Helden gab es auch in Österreich. Um ihren Aufenthalt müssen sie trotzdem zittern.

Die Bilder dieser spektakulären Rettungsaktion gingen um die Welt: Ein Kleinkind hängt in Paris am Geländer eines Balkons im vierten Stock und droht abzustürzen. Ein junger Mann zögert nicht und klettert die Fassade hoch, riskiert sein Leben und rettet das des Kindes.

Internetvideos der Heldentat gingen um die Welt. Schnell wurde der Retter zum „Spiderman aus dem XVIII.“ – also dem 18. Pariser Bezirk. Wie sich herausstellte, ist der zum Volkshelden avancierte Mann ein Zuwanderer aus Mali. Mamoudou Gassama wurde schließlich von Präsident Emmanuel Macron in den Elysée-Palast eingeladen. Dabei sagte er dem 22-Jährigen als Belohnung für seine Tat die Staatsbürgerschaft zu.

Immer wieder haben auch in Österreich Asylwerber als Lebensretter für Schlagzeilen gesorgt. Ein Fall in Innsbruck erinnert an jenen in Paris: Zwei junge Marokkaner beobachteten im November 2016, wie eine Fünfjährige am Geländer eines Balkons im fünften Stock herumturnte und plötzlich über dem Abgrund baumelte. Die Asylwerber spannten eine Jacke zum Sprungtuch und fingen das Mädchen auf.

In Asylverfahren werden solche Taten aber offenbar nicht oder kaum berücksichtigt. Das zeigt etwa ein Fall in Oberösterreich: Abdullah Bahrami ist im Oktober 2016 zur rechten Zeit am rechten Ort. Er hört gerade noch rechtzeitig die Hilferufe eines 64-Jährigen, der sich in der Pram in Andorf im Innviertel (OÖ) nur noch mühsam über Wasser halten konnte. Gemeinsam mit einem befreundeten Asylwerber zieht der Afghane den Pensionisten aus dem Fluss.

Negativer Bescheid

Der zweifache Familienvater, der selbst nicht schwimmen kann, lebt auch heute noch in Oberösterreich in einer Flüchtlingsunterkunft der Caritas. Wie der KURIER von dem 39-Jährigen erfährt, muss er um sein Aufenthaltsrecht zittern. In erster Instanz bekam Bahrami im Asylverfahren einen negativen Bescheid.

Jetzt läuft der Einspruch. „Ich hoffe, dass mir das hilft, dass ich einem Menschen das Leben gerettet habe“, lässt der Afghane über die Caritas ausrichten. Oberösterreichs Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) würde sich das in solchen Fällen wünschen: „Es sollte mehr in die Richtung gehen, dass Integrationsleistungen im Asylverfahren berücksichtigt werden. Eine Lebensrettung ist nichts Alltägliches.“ Das wäre „ein Anreizmodell“, fügt Anschober hinzu, und schlägt vor, dass besondere Integrationsleistungen über Empfehlungsschreiben an die Behörden herangetragen und von diesen gewürdigt werden können.

Keine Gnade vor dem österreichischen Asylrecht fand Gabriel O. Seine Geschichte ist bezeichnend: O., damals 32 Jahre alt, stand 2011 nicht nur einer 94-jährigen Seniorin bei, die überfallen worden war. Sondern er half der Polizei auch noch, den Täter zu fassen. Und das, obwohl er damit rechnen musste, in Schubhaft genommen zu werden. O. war Asylwerber aus Nigeria, lebte seit vier Jahren in Graz und hatte nur negative Asylbescheide.

Belohnt wurde seine Zivilcourage nicht. Die alte Dame setzte sich für ihren Retter ein. Doch der damalige Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) musste abwinken: Das Bleiberecht sei an Erlässe des Innenministeriums gebunden und kein Gnadenakt wegen vorbildlichen Verhaltens. Gabriel O. kehrte 2012 zurück nach Nigeria.

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