Held ohne Aufenthaltsrecht: Pariser "Spiderman" bekommt Staatsbürgerschaft

Der 22-jährige Mamoudou Gassama hangelte sich von Balkon zu Balkon empor
Der Mann rettete ein Kind von einem Balkon. Präsident Macron sicherte dem Afrikaner, der keine Aufenthaltsgenehmigung hat, die Staatsbürgerschaft zu.

Videoaufnahmen zeigen, wie sich der 22-jährige Mamoudou Gassama in Sekundenschnelle an der Fassade von Balkon zu Balkon empor hangelt, wo sich das Kind an der Außenseite eines Geländers festklammert. Die Bewegtbilder der waghalsigen Aktion des Zuwanderers aus Mail verbreiten sich derzeit viral im Internet.

Treffen mit Emmanuel Macron

Am Montagvormittag wurde der Klettermax von Staatspräsident Emmanuel im Elysée-Palas empfangen, wie die Nachrichtenagentur AFP meldete. In sozialen Medien wird Gassama unterdessen als "Spiderman aus dem XVIII." gefeiert, in Anspielung auf den Filmhelden und den 18. Pariser Stadtbezirk.

Held ohne Aufenthaltsrecht: Pariser "Spiderman" bekommt Staatsbürgerschaft

Mamoudou Gassama (rechts) bei Emmanuel Macron (links).

Nach ersten Ermittlungen war der Junge allein zuhause und anscheinend auf das Balkongeländer geklettert. "Ich hörte viele Leute schreien. Ich bin losgerannt, um zu sehen, was ich machen kann. Ich kriegte einen Balkon zu fassen und bin dann einfach so hochgeklettert, Gott sei Dank habe ich ihn gerettet", sagte der Westafrikaner, der ohne Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich lebt.

Offizieller Dank und Staatsbürgerschaft

Bürgermeisterin Anne Hidalgo dankte dem Retter und teilte auf Twitter mit, die Stadt Paris werde ihm dabei helfen, sich in Frankreich niederzulassen. Die Staatsbürgerschaft wurde Gassamavon Macron im Rahmen des Treffens zugesagt. "Alle Papiere werden in Ordnung gebracht", versprach Frankreichs Staatspräsident. Der 22-Jährige solle außerdem in die Feuerwehr aufgenommen werden. Macron überreichte Gassama für seine Zivilcourange zudem eine Urkunde.

Vater droht Strafe

Für den Vater des Jungen wird die Geschichte ein Nachspiel haben: Ihm drohen laut AFP wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bis zu zwei Jahre Gefängnis und 30.000 Euro Buße.

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