Lebenslange Haft für Kärntner wegen Mordes an Hochschwangerer

KÄRNTEN: 36-JÄHRIGER MANN WEGEN MORDES AN HOCHSCHWANGERER FRAU VOR GERICHT IN KLAGENFURT
Der 36-jährige Angeklagte beteuerte bis zum Schluss seine Unschuld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Wahrspruch der Geschworenen war einstimmig  und eindeutig: Lebenslange Haft für den Mann, der angeklagt war, eine hochschwangere Frau getötet zu haben. Jene Frau, mit der der verheiratete 36-Jährige eine Affäre hatte und die  von ihm schwanger geworden war.

Das Kind - ein Mädchen - starb mit seiner Mutter. „Es war unrettbar verloren“, beschrieb der Gerichtsmediziner am Freitag den Geschworenen. Wie seine Mutter: Die 31-Jährige wurde niedergeschlagen, dann wurde ihr die Luft abgedrückt, zitierte der Sachverständige aus dem Obduktionsbericht.

Dann ertrank sie in der mit Wasser gefüllten Badewanne. Die Geschworenen befanden den Angeklagten, der bis zum Schluss seine Unschuld beteuert hatte, einstimmig des vorsätzlichen Mordes und des Schwangerschaftsabbruchs schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zusätzlich sahen die Laienrichter auch  den  Vorwurf  der gefährlichen Drohung als erwiesen an. Der Angeklagte soll eine weitere Geliebte und deren Ex-Mann bedroht haben. Auch diese Frau war von dem Angeklagten schwanger, verlor ihr Baby aber, wie sie  bereits am Donnerstag unter Tränen im Gerichtssaal schilderte.

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Schlussplädoyer am Freitag die Höchststrafe für den Angeklagten: Für sie stehe zweifelsfrei fest, dass der Mann den Mord begangen habe.

„Wie ein Gnom“

Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger forderte erneut den Freispruch seines Mandanten, zumindest im Zweifel.  Er beschrieb die  Statur seines Mandanten  wie die „eines Gnoms“: So versuchte er wohl  die Geschworenen davon zu überzeugen, dass der 36-Jährige  nicht fähig gewesen wäre, eine Hochschwangere in die Wanne zu hieven.

Schon am Donnerstag fiel der Anwalt mit einer ungewöhnlichen  Aussage auf:  „Dass er in der Ehe ein Schwein war,  da ist er hundertprozentig schuldig. Das reicht aber nicht für eine Verurteilung wegen Mordes.“

Mehrere Sachverständige waren am letzten Verhandlungstag am Wort. So erläuterte eine Gutachterin, dass am T-Shirt, das der Angeklagte am fraglichen Tag getragen hatte,  DNA-Spuren des Angeklagten und des Opfers gefunden wurden.

Viele Indizien

Von den Turnschuhen, die in einer Mülltonne in der Wohnanlage des Angeklagten gefundenen worden waren,  wurden Abdrücke auf der Haut des Mordopfers sichergestellt: Allerdings wurden hier keine DNA-Spuren nachgewiesen, aber menschliche Haare und ein Katzenhaar entdeckt. Diese Haare wurden laut der Sachverständigen untersucht. Die Merkmalmuster seien identisch mit jenen des Angeklagten. Die Hypothese, dass die Haare vom Angeklagten stammen, sei  deshalb  als „sehr wahrscheinlich“ anzusehen.

Der technische Sachverständige hatte die Handydaten des Angeklagten überprüft. Die Aussagen des Angeklagten bezüglich der Standorte, von wo aus er in der fraglichen Nacht telefoniert hatte, seien technisch nicht möglich.

Der Angeklagte beteuerte am Freitag erneut, er habe den Mord nicht begangen: Damit habe er „null zu tun“. Dem Gericht warf er vor, sämtliche Beweisanträge zu blockieren, die seine Unschuld beweisen könnten, er habe immer die Wahrheit gesagt. Nach der Urteilsverkündung meldete er Berufung an.

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