Rechtsstreit um Überwachung der Postler

Rechtsstreit um Überwachung der Postler
Videoüberwachung der Post-Zentrale: Laufen Mitarbeiter durchs Bild, muss Betriebsrat zustimmen

Seit über vier Jahren zieht sich ein Rechtsstreit der Österreichischen Post AG gegen die Datenschutzbehörde um die Genehmigung der Videoüberwachung in der Zentrale in Wien-Landstraße. Die Post möchte zur Eigensicherung die Ein- und Ausgänge kontrollieren, dabei laufen aber auch Mitarbeiter durchs Bild. Die Datenschutzbehörde verlangt deshalb die Zustimmung des Betriebsrates und verweigert die Genehmigung der Videoüberwachung, falls die Zustimmung nicht eingeholt wird.

Noch ist nichts endgültig, aber der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigt in einer aktuellen Entscheidung die Ansicht der Datenschutzbehörde: Liegt keine Betriebsvereinbarung vor, ist die Meldung der Datenanwendung mangelhaft (und die Videoüberwachung damit illegal).

Die Post hatte argumentiert, dass die Überwachung nicht primär darauf abziele, Mitarbeiterdaten (über deren Kommen und Gehen) zu erfassen. Man wolle nur sicherheitssensible Bereiche wie Ein- und Ausgänge überwachen.

Ausgeschlossen werden kann so ein "Nebenprodukt" freilich nicht, werden doch auch die Arbeitsplätze bzw. die Zu- und Abgänge von Mitarbeitern gefilmt. Wobei die Post-Verantwortlichen bemüht sind, das als ganz "beiläufigen" Effekt abzutun. Als einzige mitarbeiterbezogene Information werde nur das Aussehen der Mitarbeiter erfasst und nur etwa bei einem gemeldeten Diebstahl der Zeitpunkt des Betretens oder Verlassens des Gebäudes festgestellt.

Schon das Bundesverwaltungsgericht machte in einer voran gegangenen Entscheidung aber klar, dass es beim Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrates nicht auf den konkreten Kontrollzweck ankommt. Dass es nur um Eigentums- oder Objektschutz gehen soll, kann also kein pauschaler Ausnahmegrund sein, sich die Betriebsvereinbarung zu ersparen.

Zeugen befragen

Nachzutragen hat das Verwaltungsgericht jetzt noch eine vom VfGH angeordnete Verhandlung, in der Zeugen zu befragen sind. Es soll nämlich welche geben, die bekunden können, dass die Mitarbeiter ihre Büros auch abseits der "befilmten Bereiche" – also durch Hintereingänge – erreichen können.

Das Verwaltungsgericht hat allerdings bereits erhoben, dass das Personal die überwachten Bereiche täglich stark frequentiert. Um die Mühe, sich den Sanktus des Betriebsrates zu holen, wird die Post also schwer herumkommen.

Kommentare