Laserpointer ließ Bub fast erblinden

Laserpointer können für Flugzeuge und Helikopter zur Gefahr werden (Symbolbild)
Zwölfjähriger büßte 60 Prozent seiner Sehkraft ein, Schulkollege hat ähnliche Symptome.

Ein ideales Spielzeug für Katzen" – so wurde bei einem Online-Händler ein Laserpointer beworben, der sich letztlich als brandgefährliches Gerät entpuppte. Beide Augen eines zwölfjährigen Kärntners sind nach kurzem Hantieren mit dem Gerät nachhaltig geschädigt.

Wenige Tage nach Eintreffen des bestellten Laserpointers klagte der Bub über Sehstörungen. "Plötzlich habe ich immer so einen schwarzen Punkt gesehen", sagt Lukas F., der anonym bleiben, aber trotzdem andere Kinder vor der Gefahr warnen will. "Wir gehen davon aus, dass die Laserstrahlen von einem Spiegel oder einer Glasscheibe reflektiert wurden und den Zwölfjährigen im Auge getroffen haben", ergab eine Untersuchung von Professor Yosuf El-Shabrawi, Leiter der Augenabteilung im Klinikum Klagenfurt.

Keine Therapie möglich

Laserpointer ließ Bub fast erblinden
Kärnten, Klinikum Klagenfurt, Auge verletzt, Laserpointer, Narbe, Erblindungsgefahr
Lukas hat fast 60 Prozent seiner Sehkraft eingebüßt, weil die Netzhaut nachhaltig geschädigt wurde. "Das Sehzentrum beinhaltet beim Menschen 90 Prozent des scharfen Sehens. Auf dem Foto von Lukas’ Auge ist ein dunkler Fleck zu sehen. Tiefe Netzhautschichten sind nachhaltig verletzt. Sie wurden vom Laserstrahl regelrecht aufgefressen – da hilft keine Therapie", so der Mediziner. Man könne nur darauf hoffen, dass eine selbstständige Regeneration eintritt.

Inzwischen leide ein Schulkollege von Lukas unter ähnlichen Sehstörungen, erfuhr El-Shabrawi∙ "Wir haben ihn gebeten, zu einer Kontrolluntersuchung ins Klinikum zu kommen."

Der Online-Händler der den Laserpointer anbietet, wurde kontaktiert. Das Unternehmen will sich angeblich mit der Familie in Verbindung setzen.

Die Arbeiterkammer warnt indes vor dem Gebrauch von nicht zertifizierten Geräten. "Hände weg von diesen Dingen", rät Konsumentenschützer Herwig Höfferer. "Laserpointer müssen eine Warnung vor falschem Gebrauch aufweisen." Ansonsten bestünden zu gleichen Teilen Produkthaftungsansprüche gegenüber dem Hersteller, dem Importeur und dem Händler. Laserpointer sind in die Klassen 1, 2, 3 und 4 unterteilt, die letzten beiden sind aber wegen der hohen Strahlendosis im EU-Raum verboten. "Und selbst bei Klasse 2 reicht eine Bestrahlung von 0,25 Sekunden, um Netzhautschäden zu verursachen", warnt El-Shabrawi.

Im vorliegenden Fall wurde das Gerät in China produziert und in Großbritannien vertrieben. Es wurde als Klasse 2 ausgewiesen, allerdings fehlte die EN-Klassifizierung, die aufgrund qualitativer EU-Standards erfolgt.

Als Lichtzeigerwird der Laserpointer primär für Vorträge mit Projektion verwendet. Laserpointer werden laut Wikipedia in die Klassen 1, 2, 3 und 4 unterteilt. Unbedenklich sind nur die ersten zwei Klassen und auch nur dann, wenn es sich um zertifizierte Geräte mit dem Gütesiegel EN 60825-1 handelt. Bereits Laser der Klasse 2 können bei absichtlicher Blendung in Einzelfällen die Netzhaut bleibend schädigen.

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