Land muss Prostituierten Geld zurückzahlen

Land muss Prostituierten Geld zurückzahlen
Kosten von 35 Euro für wöchentliche Pflichtuntersuchung waren rechtswidrig.

Das Land Salzburg muss jetzt Prostituierten rund eine Million Euro für wöchentliche Pflichtuntersuchungen in den vergangenen drei Jahren zurückzahlen. Der Chef des Bordells Babylon am Walserberg in Wals-Siezenheim (Flachgau) brachte die Geschichte ins Rollen: Richard Schweiger wollte für seine Mitarbeiterinnen flexiblere Untersuchungstermine beim Amtsarzt, blitzte damit aber bei den Behörden ab.

"Wenn die Dame zu spät kommt, darf sie drei Tage nichts arbeiten", sagt Schweiger. "Daraufhin haben wir uns die Frage gestellt: Okay, warum zahlen wir überhaupt 35 Euro?" Für 600 Mitarbeiterinnen forderte er bereits rund 200.000 Euro zurück.

Landesfinanzreferent Christian Stöckl (ÖVP), der die Causa vom Gesundheits- und Finanzministerium sowie von Juristen des Landes prüfen ließ, rechnet mit höheren Kosten: "Die Gebühren wurden widerrechtlich eingeführt – und daher werden wir auf Antrag diese Gelder zurückzahlen müssen. Wenn man drei Jahre rückvergüten muss, kann eine Summe zwischen 800.000 und einer Million Euro herauskommen." Er hält jedoch fest, dass der entsprechende Erlass vom 1. Juni 2010 und damit von der Vorgängerregierung stammt.

Kommentare