Flughafen Klagenfurt: Land verzichtet vorerst auf Rückkauf

Flughafen Klagenfurt: Land verzichtet vorerst auf Rückkauf
ÖVP-Antrag auf Ziehen der Call-Option fand keine Mehrheit. Koalitionsklima bleibt laut ÖVP-Chef Gruber trotzdem unbelastet.

Montagabend entschied die Kärntner Landesregierung in einer Marathon-Sitzung über die Zukunft des Klagenfurter Flughafens. Der für Beteiligungen zuständige ÖVP-Landesrat Martin Gruber hatte einen Antrag eingebracht, die vertraglich vereinbarte Call-Option zu ziehen und die vor vier Jahren an die Lilihill-Gruppe abgegebenen 74,9 Prozent zurückzukaufen. Dieser Antrag fand nach langer Debatte keine Mehrheit.

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) gab in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gruber bekannt, dass es nicht zu einem einstimmigen Beschluss gekommen sei: "Eine einstimmige Lösung habe ich nicht geschafft." Kaiser betonte, die ganze Debatte sei "schädlich für den Flughafen", er appellierte an die Mehrheitseigentümer, die Gespräche fortzusetzen: "Der Verhandlungstisch ist offen, die Arme sind ausgestreckt."

ÖVP-Landesrat Martin Gruber betonte, er glaube nicht an eine weitere Zusammenarbeit mit dem Mehrheitseigentümer Lilihill: Die Investitionen sind weit unter den Vereinbarungen geblieben, zudem wollte der Mehrheitseigentümer handstreichartig Grundstücke an sich reißen. Das Koalitionsklima mit der SPÖ sieht Gruber nicht gefährdet: "Der Beschluss ändert nichts an meinem guten Verhältnis zu Peter Kaiser."

Stundenlange Gespräche

Vor zwei Wochen war in der Regierung stundenlang über das Thema diskutiert worden, die Sitzung wurde schließlich unterbrochen und die Fortsetzung auf den 30. Mai festgelegt. Da stand auch der Vorstand der Kärntner Beteiligungsverwaltung, Martin Payer, den Regierungsmitgliedern Rede und Antwort.

19 Seiten umfasst der Akt, der der APA vorliegt. Unter dem Betreff „Kärntner Beteiligungsverwaltung, Lilihill Aviation City Beteiligung GmbH; Abtretungsanbot(Call-Option) auf die Abtretung des Geschäftsanteiles an der Kärntner Flughafen Betriebsgesellschaft mbH; Genehmigung gem § 26 Z. 3 K BVG“ ist eine umfangreiche Dokumentation über die Vorgänge der vergangenen Jahre aufgelistet. Es beginnt mit den Verhandlungen über den Verkauf, weiters geht es darum, was seit der Privatisierung am Flughafen passiert bzw. nicht passiert ist.

Vorwürfe

Schwere Vorwürfe werden gegen den Betreiber Lilihill erhoben, der dem Immobilieninvestor Franz Peter Orasch gehört. Wörtlich heißt es: „Die dringend erforderlichen und zum Teil gesetzlich notwendigen Investitionen wurden im Strategieplan mit € 10.915.300 bis 2021 angegeben und zu Sicherung des Flughafenstandortes im Rahmen von Zukunftsinvestitionen eine Summe von rund € 6.862.500 von Lilihill als erforderlich erachtet und zugesichert. Seitens der Kärnter Beteiligungsverwaltung wurde berichtet, dass seit der Teilprivatisierung in der Generalversammlung kein einziger Antrag zur Umsetzung einer dieser Maßnahmen eingebracht worden ist und lediglich Sicherheitsinvestitionen getätigt worden sind

Entscheidung erst am Abend

Gruber hatte im Vorfeld der Sitzung davon gesprochen, für den Flughafen einen „Plan B“ entwickelt zu haben. Im Akt findet sich dieser Plan B jedenfalls nicht. Die fehlenden konkreten Schritte nach einem eventuellen Rückkauf waren von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) bemängelt worden. Er plädierte dafür, das Ziehen der Call-Option zu verschieben und das heurige Geschäftsjahr noch abzuwarten.


In dem Vertrag mit Lilihill ist festgelegt, dass die öffentliche Hand den Flughafen zu einem Fixpreis zurückkaufen kann, wenn die Zahl der Passagiere unter 100.000 fällt. 2021 lag die Passagierzahl knapp unter 30.000, 2019 war sie noch bei mehr als 200.000 gelegen. Wird die Option heuer gezogen, sind laut Regierungsakt höchstens 2,59 Mio. Euro zu bezahlen. Wird die Option erst nächstes Jahr gezogen, läge die Summe bei 3,24 Mio. Euro.

Rechtsstreit droht

Da Lilihill angekündigt hat, gegen den Rückkauf alle nur möglichen rechtlichen Schritte einzuleiten, droht ein jahrelanger Rechtsstreit. In einem Gutachten, das die KBV in Auftrag gegeben hat, wird denn auch darauf hingewiesen, die Ausübung der Call-Option wäre „mit Blick auf 2021 auch mit einem gewissen Durchsetzungsrisiko (zB Prozesskosten) belastet, weil die Rechtslage nicht als völlig eindeutig bezeichnet werden kann“. Ein von der Stadt Klagenfurt, die 5 Prozent an der Flughafen-Betriebsgesellschaft hält, in Auftrag gegebenes Gutachten spricht von einem relativ hohen Prozessrisiko.

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