Länder einigen sich bei mehreren Flüchtlingsthemen

Länder einigen sich bei mehreren Flüchtlingsthemen
Bund übernimmt Ankunftspauschale von 190 Euro. Auch Anpassung der Grundversorgung und Zuverdienstgrenze diskutiert.

Die für Asyl zuständigen Landesräte haben sich bei einer außerordentlichen Konferenz im Innenministerium bei mehreren Themen zum Teil geeinigt. So beträgt die vom Bund übernommene Pauschale in den Ankunftszentren für Ukrainer pro Person 190 Euro, sagte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) nach dem Treffen. Auch die Anpassung der Grundversorgung sowie der Umgang sowie die Anhebung der Zuverdienstgrenze für ukrainische Kriegsvertriebene waren Thema.

Die aktuelle Situation - der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine - habe eine weitere außerordentliche Konferenz notwendig gemacht, betonte Karner nach der Konferenz bei einem Pressestatement, bei dem auch die Landesräte des Burgenlandes und Wiens, Daniela Winkler und Peter Hacker (SPÖ) sprachen. Alle Teilnehmer lobten die "konstruktiven" Gespräche. "Das habe ich schon anders erlebt", meinte Hacker.

Länderübergreifende Einigkeit

Ein Thema, bei dem länderübergreifende Einigkeit herrschte, war laut den Anwesenden die Pauschale in den Ankunftszentren der Länder. Der Bund habe von Beginn an klargestellt, die Kosten zu übernehmen, betonte Karner. Gleichzeitig habe man festgehalten, dass auf Basis einer Lageeinschätzung gemeinsame Festlegungen zu notwendigen Vorhaltekapazitäten getroffen werden. Man könne zwar nicht dauerhaft Tausende Quartiere bereit stellen, die nicht benötigt werden. Gleichzeitig müsse man aber für neue Fluchtbewegungen aus der Ukraine gerüstet sein.

Bei der Anpassung der Grundversorgungsvereinbarung wurde bereits bei der letzten derartigen Konferenz eine Einigung erzielt. Am Dienstag wurde allerdings noch eine Zusatzvereinbarung ausgearbeitet und beschlossen, die an den Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz - derzeit Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) - übermittelt wird. Ziel sei ein Beschluss, um Rechtssicherheit für die Auszahlung der erhöhten Kostensätze durch die Länder zu schaffen.

Zuverdienstgrenze nicht angehoben

Ein weiteres Thema, dass aber noch diskutiert wird, ist die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Vertriebene aus der Ukraine, die derzeit bei 110 Euro (plus 80 Euro für jedes weitere Familienmitglied) liegt. Beschluss gab es dazu am Dienstag keinen, allerdings sei darüber diskutiert worden, betonten die Teilnehmer. Karners erklärtes Ziel dabei ist, durch ein Stufenmodell bei der Erhöhung Anreize zu liefern, arbeiten zu gehen.

Für die ebenfalls geplante Valorisierung der Kostenhöchstsätze für "Menschen mit Sonderbetreuungsbedarf" bzw. vulnerable Gruppen, wie unbegleitete Minderjährige, Waisen und Menschen mit Behinderung, wurde bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

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