Kurzarbeit-Kontrollen: 300 Übertretungen und 500.000 Euro Geldstrafen

Kurzarbeit-Kontrollen: 300 Übertretungen und 500.000 Euro Geldstrafen
Die Finanzpolizei führte mehrere Schwerpunktaktionen durch. Die Folge: Geldstrafen in Höhe von drei Millionen Euro.

Im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping sowie gegen Kurzarbeitsmissbrauch führte die Finanzpolizei in ganz Österreich heuer mehrere Schwerpunktaktionen in verschiedenen Branchen durch. Wie die Kontrollen zeigten, verhielten sich nicht alle Betriebe rechtskonform.

Bei über 1.000 kontrollierten Betrieben mussten in Summe mehr als 1.400 Strafanträge nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) gestellt werden, was Geldstrafen in einer Höhe von bis zu 3,1 Millionen Euro zur Folge hat.  

Schwertransport-Kontrollen

In Tirol wurde gemeinsam mit der Verkehrsabteilung der Polizei das Thema Schwertransport genauer beleuchtet. Neben einheimischen Lastkraftwagen wurden im Laufe des Jahres auch 112 ausländische LKW in allen Tiroler Bezirken kontrolliert. Bei diesen konnten 99 Übertretungen nach dem LSD-BG festgestellt werden. Es fehlten die entsprechenden Entsendemeldungen, Lohnunterlagen oder Versicherungsbestätigungen. Die Folge waren Strafanträge bei den Bezirkshauptmannschaften in Höhe von rund 75.000 Euro. 

Verstöße im Baubereich 

Im September wurde im Bezirk Innsbruck-Land ein Fertigteilhausaufsteller kontrolliert. Dabei wurden fünf kosovarische Arbeiter überprüft, die weder ihre Lohnunterlagen vorlegen konnten, noch hatten sie eine Versicherungsbestätigung ihres Heimatlandes dabei. Die erforderliche Entsendemeldung fehlte ebenfalls. Nun folgen Strafanträge in Höhe von ca. 10.000 Euro.

Nach dieser Kontrolle wurde eine weitere Baustelle überprüft, wobei drei ausländischen Elektrikern ebenfalls die Lohnunterlagen und Entsendemeldungen fehlten. Außerdem arbeitete die Firma ohne gewerberechtlich erforderliche Dienstleistungsanzeige. Der Unternehmer kann mit einer Strafe von rund 5.000 Euro rechnen. 

Kurzarbeit: 4.500 Betriebe kontrolliert

Auch im Bereich der Überprüfung der Kurzarbeit ist die Finanzpolizei aktiv. Insgesamt wurden heuer bis einschließlich Oktober mehr als 4.500 Betriebe und etwa 12.800 Arbeitnehmer in Zusammenhang mit der Kurzarbeit kontrolliert. Dabei wurden ca. 300 Übertretungen festgestellt und Geldstrafen in einer Höhe von über 520.000 Euro beantragt. Zudem stellte die Finanzpolizei mehr als 2.400 Kontrollmitteilungen an das AMS, 19 an die BUAK sowie 36 an die Taskforce Solbe.

In allen Bundesländern konnten die Finanzpolizisten Dienstnehmer antreffen, die nicht sagen konnten, ob sie sich in Kurzarbeit befinden oder nicht, vermutlich weil sie von ihren Arbeitgebern nie darüber informiert wurden. Obwohl sie zur Kurzarbeit angemeldet waren, wussten die angetroffenen Dienstnehmer oftmals über keine Vereinbarung mit dem Dienstgeber.  

Vereinzelte Verstöße in der Landwirtschaft

Bei Schwerpunktaktionen in der Landwirtschaft hat die Finanzpolizei von 2016 bis inklusive 2020 ca. 2.500 Betriebe kontrolliert – daraus gingen fast 670 Strafanträge hervor. Die große Mehrheit an Strafanträgen erfolgte nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz oder nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, da Arbeitnehmer gar nicht oder nicht korrekt angemeldet wurden bzw. in Einzelfällen über keine Aufenthaltsgenehmigung verfügten. 

 

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