Kunstfehler: Opfer kämpft seit 14 Jahren um Schadenersatz

Ein Skiunfall brachte Petra Laufenberg in das Vorarlberger Sanatorium
Endlosprozess: Ärztin nach Skiunfall bei Operation verpfuscht, auch vor Gericht "wurde viel vermurkst".

Der Feldkircher Rechtsanwalt Frank Philipp ist es gewohnt, dass Gerichtsverfahren manchmal vier, fünf Jahre dauern. Aber 14 Jahre! Das ist gesamtösterreichischer Negativrekord. So lange kämpft seine Klientin Petra Laufenberg schon um Schadenersatz für einen medizinischen Kunstfehler.

Dass ein (zumindest bis dahin) anerkannter Chirurg bei der Operation unbemerkt einen Metalldübel aus dem linken Schultergelenk herausragen ließ, der den Knochen abscheuerte, steht längst fest. „Das ist, wie wenn man einen Nagel in die Wand haut und ihn rausstehen lässt“, sagt Petra Laufenberg.

Ebenso steht fest, dass der Operateur (bzw. seine Versicherung) dafür haftet. Aber er will nicht für sämtliche Folgen einstehen. Er behauptet, Petra Laufenberg habe das Risiko des schwierigen Eingriffs gekannt und es auf sich genommen. Schließlich sei sie selbst Ärztin.

Einschränkungen

Das ist Dr. Petra Laufenberg tatsächlich, doch als praktische Ärztin (in Büsingen am Hochrhein) ist sie mit Operationstechniken nicht gar so vertraut. Und hätte sie gewusst, welche Schmerzen und welche Einschränkung ihres Lebens auf sie zukommt, hätte die Deutsche dem Eingriff nicht zugestimmt.

Passiert ist das im Jahr 2000 in einem Sanatorium in Vorarlberg, in dem sich die 51-Jährige nach einem Sturz beim Skifahren in Österreich das Schultergelenk operieren ließ. Die damals noch in der Schweiz lebende und ordinierende Ärztin musste vier Folgeoperationen über sich ergehen lassen, „aber kein Arzt hat’s geschafft, die Schulter zu fixieren.“

Inzwischen kann sie den Arm nicht mehr abbiegen und kaum noch gebrauchen. Laufenberg musste ihre Ordination auf die halbe Kapazität drosseln und nach Deutschland zurück ziehen, weil sie sich die Schweiz nicht mehr leisten kann.

Kunstfehler: Opfer kämpft seit 14 Jahren um Schadenersatz
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„Ich bräuchte ein neues Schultergelenk“, sagt die dreifache allein erziehende Mutter, „aber damit würde ich monatelang ausfallen. Das kann ich mir nicht leisten. Außerdem hält so eine Prothese nur fünf bis sieben Jahre.“

Apropos Jahre: „Die ersten fünf im Verfahren wurden mit einem falschen Gutachten vertan, wonach gar kein Behandlungsfehler unterlaufen sein sollte“, sagt Laufenbergs Rechtsanwalt Frank Philipp. Das wurde dann endlich von einem neuen Sachverständigen korrigiert, damit war die grundsätzliche Haftung geklärt.

Doch das Landesgericht Feldkirchen wollte die mangelnde Aufklärung der Patientin nicht anerkennen, schmälerte ihren Anspruch, wurde vom Oberlandesgericht Innsbruck und vom Obersten Gerichtshof eines Besseren belehrt, es ist schon der vierte Rechtsgang im Laufen, das dauerte.

Philipp: „Die nächste Instanz hat deutliche Kritik an den wenig fundierten Entscheidungen geübt. Wir haben bereits die vierte Richterin, da wurde viel vermurkst, wofür die neue Richterin nichts kann.“

Lapidare Abweisung

Wegen der unzumutbaren langen Verfahrensdauer beschwerte sich der Anwalt namens seiner Klientin beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, bekam von dort aber nur einen abweisenden Zehn-Zeiler zurück.
Petra Laufenberg hat bis jetzt 26.000 Euro Vorschuss bekommen. Es geht insgesamt um rund 600.000 Euro Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstentgang. „Das Recht muss zum Recht kommen“, sagt die Ärztin.

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