Kritik an Gletscher-Ehe mit massiven Eingriffen in die Natur
Ein bei illegalen Bauarbeiten am Pitztaler Gletscher gekappter Berggrat hat im vergangenen Winter bis über die Grenzen Österreichs Wellen geschlagen. Der Skigebietsbetreiber musste sich zum teilweisen Wiederaufbau der Bergkulisse verpflichten.
Gegen die offiziell zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingereichten Pläne der Pitztaler und der Ötztaler Gletscherbahnen zu einem Zusammenschluss ihrer Skigebiete nimmt sich dieser nicht genehmigte Eingriff geradezu mickrig aus.
„Es wir geklotzt und nicht gekleckert“, sagte Robert Renzler, Generalsekretär des Österreichischen Alpenvereins (OeAV) am Montag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Vertretern des WWF und der Naturfreunde.
Wie berichtet, soll nach Wunsch der Liftbetreiber ein bisher unberührter Gletscher zwischen ihren Skigebieten erschlossen werden. Vier Seilbahnen sollen die Brücke und eine Verbindung ins Pitztal schlagen. Für eine der Stationen am Linken Fernerkogel ist laut Renzler die „Schleifung eines ganzen Berggrats“ vorgesehen.
Allein für diese Maßnahme würden 120.000 Kubikmeter Fels abgetragen. Beim 2018 illegal zerstörten Berggrat ging es im Vergleich dazu um 8.500 Kubikmeter. Insgesamt sollen im Zuge der Bauarbeiten 750.000 Kubikmeter Gestein, Erde und Eis gesprengt und abgetragen werden, so die Naturschutzorganisationen. 64 Hektar neue Pisten sind geplant.
Kritik an Grünen
„Eine unberührte Gletscherwildnis soll dem Skitourismus geopfert werden“, lautete das Fazit von WWF-Alpenschutzexperte Josef Schrank. Die drei Organisationen, die sich zur „Allianz für die Seele der Alpen zusammengeschlossen haben, fordern die Landesregierung auf, „den Zusammenschluss nicht zu genehmigen“, so Schrank.
Zwischen den Tiroler Regierungspartnern ÖVP und Grünen war das Projekt mehrfach Zankapfel, wurde allerdings beim Koalitionspakt 2018 außer Streit gestellt. „Warum die Grünen das mittragen, kann ich ganz schwer nachvollziehen“, sagte Renzler dazu.
Die drei Allianzpartner wollen jeweils eigene Stellungnahmen gegen die Gletscher-Ehe in das UVP-Verfahren einbringen. Die Frist dafür endet am 1. Juli. Der OeAV wird seine Stellungnahme gemeinsam mit dem Deutschen Alpenverein (DAV), der im betroffenen Gebiet die Braunschweiger Hütte betreibt, ausarbeiten.
Selbst wenn das UVP-Verfahren für die Projektwerber positiv enden sollte, kündigt Renzler an: "Wir werden die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, so lange wir können."
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