Strengere Corona-Maßnahmen: Ausgangssperren für Ungeimpfte kommen
Bundesregierung und Landeshauptleute haben sich in ihrer Krisensitzung am Freitag auf neue Verschärfungen der Corona-Maßnahmen geeinigt. Es werden zwei neue Stufen für weitere Maßnahmen eingeführt, die vor allem auf Ungeimpfte abzielen.
Sobald 500 Intensiv-Betten mit Corona-Patienten belegt sind, dürfen viele Bereiche wie die Gastronomie nur mehr geimpft oder genesen (2-G-Regel) betreten werden. Ab 600 belegten Betten kommt es zu "Ausgangsbeschränkungen" für Ungeimpfte. Das Verlassen des eigenen Wohnbereiches für Ungeimpfte ist dann nur mehr aus bestimmten Gründen (Arbeit, täglicher Bedarf, enge Bezugspersonen etc.) möglich.
"Zu viele Zauderer und Zögerer"
Bundeskanzler Alexander Schallenberg sagte, man sehe die "Pandemie noch nicht in unserem Rückspiegel. Wir sind drauf und dran, ohne Not in eine Pandemie der Ungeimpften zu stolpern", dies gelte es zu verhindern. Einen Lockdown für Geimpfte bzw. Genesene schloss der Kanzler aus. "Die Beschlüsse, die wir heute gefasst haben, haben keine Auswirkung auf die Geimpften."
Es müsse allen ungeimpften Menschen klar sein, "dass große Verantwortung auf ihren Schultern lastet", verwies er auf die Belegung der Intensivstationen, die auch Auswirkungen auf andere Patienten abseits Corona hat. "Ich werde es als Bundeskanzler nicht zulassen, dass das Gesundheitssystem überlastet wird, weil wir noch zu viele Zögerer und Zauderer haben."
Stufen 1 bis 3
Wie geplant bestehen bleiben die Stufen 1 bis 3. Stufe 1 (ab 200 belegten Betten) ist seit 15. September in Kraft. Derzeit befindet sich das Land auf Stufe 1 mit 224 belegten Intensivbetten, Stufe 2 kommt bei 300 belegten Betten zu tragen. Dann gilt in der Nachtgastronomie (und "ähnlichen Settings") sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen eine 2G-Regel, d.h. nur mehr Geimpfte oder Genesene haben Zutritt. Dies ist in Wien schon jetzt so. Stufe 3 ab 400 Betten bringt mit sich, dass der Antigentest gänzlich seine Gültigkeit verliert. Zutritt in 3G-pflichtigen Settings hätten damit nur mehr Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test.
"Die Stufe 3 wird bald erreicht werden", meinte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein nach der Krisensitzung.
Phase 4 und 5
Die neue Phase 4 des Planes sieht eine 2G-Regel in all jenen Bereichen vor, in denen zuvor (in Stufe 3) die 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet) zum Einsatz kommt. Sollte die Marke von 500 belegten Intensiv-Betten (25 Prozent der Intensivkapazitäten) überschritten werden, wird Ungeimpften damit der Eintritt in Bereiche wie Gastronomie und Hotellerie versagt. Das gilt dann auch bei Vorlage eines negativen Tests - egal ob Antigen oder PCR. Auch Veranstaltungen, Kultureinrichtungen, Freizeiteinrichtungen oder Sportveranstaltungen dürften davon betroffen sein. Details werden laut Gesundheitsministerium noch ausgearbeitet - und in einer Verordnung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) fixiert.
Sollte die Intensivstations-Auslastung 600 Betten übersteigen (bzw. 30 Prozent), dann kommt es zu Phase 5. Diese bringt laut Mückstein "Ausgangsbeschränkungen" für Ungeimpfte - also den bereits aus früheren Pandemie-Phasen bekannten Lockdown. Damit wäre für die "ausschließlich Getesteten" das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs dann nur noch in wenigen Ausnahmegründen gestattet, etwa zur Grundversorgung wie etwa Einkäufe oder zum Weg in die Arbeit, so Mückstein.
Kritische Stimmen
In der Sitzung wurden auch kritische Stimmen an den Ländern laut. So drängte dem Vernehmen nach der steirische Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP) aufs Tempo und nahm den Bund in die Pflicht, habe dieser doch vor dem Sommer die Pandemie für beendet erklärt. Er will 2G so schnell wie möglich breit einführen und analog zur in Wien schon lange geltenden Regel FFP2-Maskenpflicht in allen Geschäften.
Im Vorfeld waren die Länder nicht ganz einig gewesen, ob es im ganzen Land die selben oder regionale Regelungen geben soll. Vor allem Vorarlberg und das Burgenland hatten für letzteres plädiert.
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