Kranker Georg: Der Kampf um rettende Spritze vor Gericht

Die Corona-Pandemie hat der Impf-Branche einen Schub verschafft. Dem Sieger im Entwicklungsrennen winken Milliardengewinne.
15-jähriger Steirer leidet an Muskelschwund. Laut Gutachter hilft spezielle Therapie, doch Spital trägt die Kosten nicht.

Vor ein paar Wochen wurde Georg 15 Jahre alt. Seine Mutter Claudia Polic freut sich mit ihrem Sohn aber vor allem über ein Geschenk - dass die Therapie mit Spinraza wirkt: Der Jugendliche legte dank des Medikaments an Gewicht zu, kann wieder greifen und feste Nahrung schlucken, muss nicht mehr beatmet werden.

Kranker Georg: Der Kampf um rettende Spritze vor Gericht

Georg im Vorjahr mit Mama Claudia und Anwältin Prutsch

Das ist in seinem speziellen Fall nicht selbstverständlich. Der junge Steirer kämpft - vertreten von Rechtsanwältin Karin Prutsch - seit zwei Jahren um seine Behandlung: Am Mittwoch fand eine Verhandlungsrunde vor dem Zivilgericht in Graz statt, Ergebnis gab es keines, es wurde wieder einmal vertagt.

Spital zahlt nicht

Der 15-Jährige leidet an Spinaler Muskelatrophie (SMA), Muskelschwund, der meist tödlich verläuft. Anwältin Prutsch will die steirische Krankenanstaltengesellschaft (KAGES) dazu bringen, die Therapiekosten zu übernehmen, und zog vor Gericht: Die KAGES weigerte sich bisher, zu zahlen, da die Behandlung laut Studien nur bei kleinen Kindern wirksam sei.

Therapie half

Doch da gibt es Georg. Über Spenden wurde seine erste Spritzentranche finanziert, nun geht allmählich das Geld aus: Eine Injektion kostete 77.000 Euro, die Behandlung muss lebenslang erfolgen. „Georg hat eindeutig von den Spinraza-Gaben profitiert“, bewertet ein medizinischer Gutachter. Die Fortsetzung sei zielführend und das rasch: Die nächste Spritze ist bald nötig. „Ein rascher Gerichtsentscheid ist dringend erforderlich“, betont der Arzt.

Georg ist nicht allein. Am Mittwoch bekam er Unterstützung von weiteren SMA-Betroffenen in Form einer Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude. Sie hoffen auf den Grazer Zivilprozess: Würde die KAGES dazu verpflichtet, die Kosten zu tragen, wäre das wegweisend für andere Krankenanstalten.

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