Kottan-Regisseur „im falschen Film“

Kottan-Regisseur „im falschen Film“
Laut Urteil war Peter Patzak in keinen echten Krimi verwickelt, andere Pkw-Lenker sehr wohl

Wer kann besser beurteilen, ob ein Pkw-Lenker Opfer eines Heckenschützen geworden ist? Ein Krimi-Regisseur, der diese Erfahrung am eigenen Leib verspürte oder ein Schöffensenat im Gerichtssaal? Diese ungewöhnliche Frage stellte sich am Montag im Rahmen eines Prozesses am Landesgericht Klagenfurt. Die Schöffen glaubten wohl, dass drei Fahrzeuge auf der Südautobahn beschossen wurden, nicht aber jenes des Erfinders der Krimi-Parodie-Serie „Kottan ermittelt“, Peter Patzak.

Der Vorfall ereignete sich am Ostersonntag, dem 1. April 2018, auf der A2 nahe der Ortschaft Thon bei Klagenfurt. Ein 15-jähriger Klagenfurter und ein 18-jähriger Steirer, schossen am Nachmittag drei Meter neben der Autobahn mit einem Luftdruckgewehr, das 500 Meter Reichweite aufweist, samt Zielfernrohr auf Alu-Dosen – „ab circa 15.55 Uhr auch auf Dosen, die in Richtung Fahrbahn aufgestellt waren“, wie der Ältere bekannt gibt. Sie trafen mindestens drei Autos in Fahrtrichtung Wien, bei einem splitterte sogar die Scheibe auf der Beifahrerseite. In diesem Pkw erlitt die Beifahrerin ein Knalltrauma, der Lenker Brustverletzungen.

Auch zwei Personen, die in Richtung Klagenfurt unterwegs waren, gaben bei der Polizei zu Protokoll, an der fraglichen Stelle Opfer der Heckenschützen geworden zu sein: Ein Klagenfurter, der nicht genau weiß, ob es um 16 oder um 17 Uhr passierte, und eben Peter Patzak, der sich am 1. April auf dem Weg nach Italien befand.

„Das war ein Schuss“

Wegen einer Erkrankung konnte Patzak am Montag nicht als Zeuge einvernommen werden, seine Aussage wurde verlesen. „Ich hörte einen Knall, dann war die Windschutzscheibe kaputt. Ich wusste sofort, das war ein Schuss. Außerdem war weit und breit kein Auto zu sehen, ein Steinschlag auszuschließen“, sagt Patzak. Als Zeitpunkt nannte er allerdings 14 Uhr. Gutachten wurden nicht in Auftrag gegeben, folglich sah der Schöffensenat die Tat ausschließlich in den drei Fällen der in Richtung Wien fahrenden Pkw als erwiesen an.

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung. Laut Gutachten waren auf der A2 am 1. April bis zu 18 Fahrzeuge pro Minute unterwegs. Dieser Argumentation folgte der Schöffensenat nicht, dennoch ging er von gezielten Schüssen aus. „Drei zufällige Treffer sind nicht nachvollziehbar. Die Beiden haben in Kauf genommen, dass Personen verletzt werden“, erklärte der vorsitzende Richter Michael Schofnegger. Der inzwischen 16-Jährige fasste vier Monate bedingte Haft und 800 Euro Geldstrafe aus, der 18-Jährige sechs Monate bedingt und 4000 Euro Geldstrafe. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Kommentare