Kopftuchverbot in Kindergärten: Reden, nicht strafen

Kopftuchverbot in Kindergärten: Reden, nicht strafen
Länder in Westösterreich erwarten vom Bund verfassungskonforme Vorlage für Verbot.

Das von der Bundesregierung mit den ÖVP-geführten Ländern vereinbarte Kopftuchverbot für Kinder in Kindergärten ist noch nicht in trockenen Tüchern. Da gibt es bereits den nächsten Vorstoß für weitere Regelungen dieser Art. Wie berichtet, wünscht sich Bildungsminister Heinz Faßmann ( ÖVP) eine Debatte über ein Kopftuchverbot in der Unterstufe.

In den Ländern der Westachse herrscht indes jedoch weiterhin Skepsis über eine verfassungskonforme Umsetzung des Verbots im Kindergarten und über die Notwendigkeit so einer Regelung.

Noch ist der Werteleitfaden schwammig formuliert. Im ursprünglichen Entwurf der Regierung war von Verwaltungsstrafen die Rede. In jenem, den der Bund vergangene Woche den SPÖ-geführten Bundesländern übermittelte, findet sich die Forderung nicht mehr so konkret. Hier heißt es, dass die Länder „entsprechende Maßnahmen“ setzen sollen, um Verstöße zu sanktionieren. In den Erläuterungen wird dann erwähnt, dass „verwaltungsstrafrechtliche Bestimmungen als Ultima Ratio anzustreben sind.“

Das sorgt im Westen Österreichs für Verwirrung. „Wir haben in Tirol keinen islamischen Kindergarten. Mir ist in Tirol auch kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Kind im Kindergarten Kopftuch getragen hat. Das Thema hat bei uns keine Relevanz“, sagt ÖVP-Bildungslandesrätin Beate Palfrader.

Zur Vereinbarung mit dem Bund steht sie trotzdem. Den sieht sie aber weiterhin in der Pflicht, „zuerst verfassungsrechtlich zu prüfen, ob das Verbot möglich ist“. Es wäre zu klären, „wie das beim Tragen von Kopfbedeckungen anderer Religionen aussieht“.

Elterngespräch

Die Länder müssen die Vorgabe des Bunds in eine Regelung gießen. Eines steht für die Tiroler Landesrätin aber bereits fest. Strafen bei Verstößen soll es nicht geben. „Wir halten hier ein verpflichtendes Elterngespräch als ein geeignetes Mittel.“

Die Salzburger Neos-Landesrätin Andrea Klammbauern hat bereits angekündigt, es ebenso zu halten. Und auch der Vorarlberger Teil der politischen Westachse ist auf dieser Linie. „Es ist auch unsere Haltung auf ein klärendes Gespräch zu setzen“, sagt Vorarlbergs zuständige VP-Landesrätin Barbara Schöbi-Fink.

„Kein Problem“

In ihrem Bundesland habe es bisher weniger als fünf Fälle gegeben, bei denen Kinder mit Kopftuch in den Kindergarten gekommen sind. „Das ist kein sichtbares Problem. Ein Gespräch hat hier stets gereicht, um Einverständnis mit den Eltern zu erzielen“, erklärt Schöbi-Fink.

Die sogenannte 15a-Vereinbarung mit dem Bund, der im Gegenzug für Förderungen zum Ausbau der Kinderbetreuung in Höhe von 142,5 Millionen Euro in den Ländern das Kopftuchverbot fordert, ist noch nicht unterschrieben. Nicht zuletzt deshalb sieht Schöbi-Fink „keine Eile“, das Verbot auszuarbeiten. Einerseits gäbe es wegen der Situation in Vorarlberg keinen dringenden Handlungsbedarf. Andererseits ortet die Landesrätin ebenfalls noch unerledigte Hausaufgaben bei der türkis-blauen Regierung in Wien. „Wir hätten vom Bund gerne eine verfassungskonforme Lösung gehabt. Die gibt es nicht“, erklärt die Landesrätin.

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