Klage nach Suizid im Krankenhaus

Klage nach Suizid im Krankenhaus
Ein Schmerzpatient sprang aus dem Spital in den Tod. Seine Familie glaubt, eine falsche Arznei sei daran schuld gewesen.

Der Vater hat immer nur gesagt: Ich kann nimmer, ich halt’s nimmer aus", erinnert sich Michael Edlinger. "Ich hab’ gewusst, er hat solche Schmerzen, er leidet wie ein Schwein. Ich wollte ihm helfen. Aber wie?"

Am 9. Juli 2011 ist Mathias Edlinger gestorben. Der 62-jährige, schwer lungenkranke Obersteirer schleppte sich mit seiner Sauerstoffflasche einen Flur im LKH Knittelfeld entlang, öffnete ein Fenster, zog seine Hauspatschen aus und sprang. Kurz darauf starb er in der Intensivstation.

Eingeliefert wurde Edlinger zehn Tage zuvor. Er hatte nach einem Rippenbruch heftige Schmerzen im Rücken. Doch das Schmerzmittel Hydal, das seinem Vater verabreicht worden sei, hätte bei seinem Vater zu Atemnot und Panik geführt, schildert Sohn Michael. "Er hat nur eine Lungenleistung von 30 Prozent gehabt und Sauerstoff gebraucht. Mit dem Medikament hat er noch schlechter Luft gekriegt."

Behandlungsfehler

Auf einen mutmaßlichen Behandlungsfehler stützt sich deshalb die Zivilklage, die Edlinger mit Unterstützung der Grazer Rechtsanwältin Karin Prutsch Donnerstag eingebracht hat: Der Patient hätte Hydal nicht bekommen dürfen, das vertrage sich nicht mit seiner Lungenkrankheit COPD. Das stehe auch so im Beipacktext, betont Prutsch. Wegen der Atemnot habe Edlinger die Einnahme verweigert und weiter Schmerzen gehabt Schmerzen, die letztlich seinen Suizid verursacht hätten.

Man habe die Mediziner auf die Probleme hingewiesen, sei aber nicht ernst genommen worden, beteuert die Familie. "Er wollt nicht sterben, sicher nicht", ist Schwiegertochter Nicole überzeugt.

Auf 36.000 Euro Streitwert beläuft sich die Klage, nachträgliches Schmerzengeld für das Opfer selbst sowie Trauerschmerzengeld für die Hinterbliebenen. "Aber ums Geld geht’s nicht. Das Geld kriegt das Vinzidorf in Graz", versichert Edlinger. "Ich will nur, dass der Arzt weiß, was er da getan hat. Der hat sich bei uns nicht einmal entschuldigt."

Die Krankenanstaltengesellschaft (KAGES) zeigt sich überrascht, dass nicht die Schlichtungsstelle eingeschaltet wurde. Aber: "Die Behandlung des Patienten ist lege artis, also nach allen Regeln der medizinischen Kunst, erfolgt", betont Sprecher Reinhard Marczik.

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