Klage erfolgreich: Spital muss Georg behandeln

Georg auf einem Bild aus 2017
Der Jugendliche braucht teure Spritzen, um zu überleben. Ersturteil schreibt Rechtsanspruch darauf fest.

Als Georg knapp ein Jahr alt war, bekam seine Mutter Claudia Polic die Diagnose: Ihr Sohn leidet an spinaler Muskelatrophie (SMA), eine spezielle Form des Muskelschwunds.

Als Georg 12 Jahre alt wurde, musste er nachts beatmet werden. Er konnte nur noch Breikost essen, die Hände kaum bewegen, er saß im Rollstuhl: SMA lähmt den Körper Stück für Stück - ohne Behandlung verläuft diese Krankheit tödlich.

Im Herbst wurde Georg 15 Jahre alt: Die Therapie mit einem - teuren - Medikament schlug an. Dank der Spritzen mit Spinraza kann der Jugendliche wieder schlucken und greifen, selbständig atmen und sogar Computerspiele spielen.

Behandlung verweigert

Heute Abend feiern Georg und seine Familie wohl ein zweites Weihnachtsfest, denn das Zivilgericht Graz stellte ein entscheidendes Urteil zu: Es legt den Rechtsanspruch des Jugendlichen auf Behandlung mit Spinraza fest - ein Meilenstein, denn die steirische Krankenanstaltengesellschaft (KAGES) weigerte sich seit 2018, Georg mit Spinraza zu behandeln. Er sei zu alt, als dass das Medikament noch wirken würde, hieß es: Es gäbe keine entsprechenden Studien.

Spital muss mit Therapie beginnen

Die Grazer Rechtsanwältin Karin Prutsch klagte - und bekam nun in erster Instanz Recht: "Die beklagte Partei ist schuldig, die klagende Partei binnen vier Wochen zur Anstaltspflege in das Landeskrankenhaus-Universitätsklinikum Graz aufzunehmen und bei ihr im Rahmen der Anstaltspflege eine Behandlung mit dem Wirkstoff Nusinersen (der Spinraza-Wirkstoff, Anm.) entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft vorzunehmen", heißt es in dem Urteil.

Will heißen: Georg muss von der KAGES behandelt werden. Außerdem muss die KAGES laut Ersturteil für "alle zukünftigen Schäden" haften, die durch die nicht erfolgte Behandlung in den vergangenen zwei Jahren entstanden sein könnten.

"Die Haltung der KAGES ist nicht mehr zu rechtfertigen", freut sich Anwältin Prutsch. Dieses Urteil dürfte auch anderen Betroffenen Hoffnung machen: In Österreich gibt es rund 300 Menschen, die ebenfalls an SNA erkrankt sind und auf Therapie mit Spinraza hoffen.

77.000 Euro pro Spritze

Das Medikament ist teuer: Eine Spritze kostet 77.000 Euro, pro Jahr sind mehrere nötig. Georgs Therapie wurde bisher privat und aus Spenden finanziert.

Die KAGES kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.

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