Kinder und Jugendliche klagten Staat: Klimaschutz-Klage abgewiesen

Kinder und Jugendliche klagten Staat: Klimaschutz-Klage abgewiesen
Zwölf Kinder haben die Republik geklagt. Der Antrag sei laut Verfassungsgerichtshof zu eng gefasst gewesen.

Zwölf Kinder und Jugendliche zogen Anfang des Jahres mit einer Klimaklage vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof und verklagen die Republik, weil sie durch fehlende bzw. nicht ausreichende Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung ihre Zukunft gefährdet sehen. Doch der Verfassungsgerichtshof hat die Klage nun zurückgewiesen.

Vertreten werden die Kinder und Jugendlichen durch Anwältin Michaela Krömer. "Die Kinder verklagen den Staat wegen eines unwirksamen Gesetzes, das sie in ihren Verfassungsrechten verletzt."

Mehr dazu: Klimaschutz: Kinder und Jugendliche klagen den Staat

Der Antrag sei laut Aussendung zu eng gefasst gewesen. Eine solche Aufhebung würde die von den Antragstellern behauptete Verfassungswidrigkeit nicht beseitigen, teilte der VfGH mit. Der Verfassungsgerichtshof dürfe einer Norm durch Aufhebung bloßer Teile auch keinen völlig veränderten Inhalt verleihen, hieß es in der Erläuterung.

Eine Aufhebung des Klimaschutzgesetzes im angefochtenen, zu engen Umfang hätte unter anderem zur Folge, dass der Bund nicht nur für die Führung von Verhandlungen über Klimaschutzmaßnahmen, sondern für diese Maßnahmen insgesamt verantwortlich wäre. Der VfGH könne dem Gesetzgeber einen solchen Gesetzesinhalt nicht unterstellen.

Seit dem Ende 2020 ausgelaufenen Klimaschutzgesetz gebe es in Österreich keine verbindlichen Klimaziele zur Reduktion schädlicher Treibhausgase und sei somit wirkungslos, kritisieren die Kinder und Jugendlichen ebenso wie zahlreiche Wissenschafter und Umweltschutzorganisationen.

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