Kein Verbot für Raucher-Schockbild

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Witwe glaubte, auf Zigarettenpackung ihren toten Mann wiedererkannt zu haben / Klage verloren.

Die Witwe will ihren verstorbenen Mann "zu 1000 Prozent" auf der Zigarettenpackung wiedererkannt haben, sein Schwager sowie der Gemeindepfarrer schwören auch darauf. Und 200 Nachbarn, Freunde, Bekannte versicherten auf einer Unterschriftenliste, bei dem Mann auf dem Foto handle es sich um Franz Wegerer aus Waidmannsfeld in NÖ.

Jedoch: Es half alles nichts. Die bisher mit dem Fall befassten Gerichte erkannten zwar eine verwechselbare Ähnlichkeit. Dass es sich auf dem Foto aber tatsächlich um Franz Wegerer handelt, wurde als "nicht nachvollziehbar" befunden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) fasste den Rechtsstreit sinngemäß mit dem Satz zusammen: Doppelgänger haben kein Recht auf Bildnisschutz.

Im Spitalsbett

Die von der EU-Kommission vorgegebenen Schockfotos auf Zigarettenpackungen, mit denen Raucher abgeschreckt werden sollten, schockten im Mai 2016 vor allem Johanna Wegerer: Sie glaubte, darauf ihren 2015 im Wiener AKH verstorbenen Ehemann zu erkennen. Auf dem Foto sah man das Gesicht eines Mannes, der mit geschlossenen Augen und einem aus dem Mund ragenden Beatmungsschlauch in einem Spitalsbett liegt.

Kein Verbot für Raucher-Schockbild
Johanna Wegerer, Waidmannsdorf, Bezirk Wiener Neustadt, HONORARFREI

Wegerer wollte alles daransetzen, dass das Bild aus dem Verkehr gezogen wird. Die Familie klagte zunächst die vom Top-Medienanwalt Gottfried Korn vertretene Wiener Zeitung, die das Foto auf der Zigarettenpackung abgedruckt hatte, auf Unterlassung der Verwendung. Die Europäische Kommission teilte in dem Verfahren mit, dass die auf dem beanstandeten Bild dargestellte Person nicht Franz Wegerer ist. Bei dem Abgebildeten handelt es sich um einen Schauspieler, von dem eine Einverständniserklärung vorliegt.

Das AKH gab dem Gericht bekannt, dass das auf dem Foto erkennbare Gerät nicht in dem Krankenhaus verwendet wird. Außerdem sei unerklärlich, wie im Spitalsbetrieb ohne Zustimmung unbemerkt ein Foto von einem Patienten aufgenommen worden sein sollte.

Johanna Wegerer brachte vor, dass sie ihren Mann an besonderen Merkmalen wiedererkannt habe. Unter anderem an einer (für eine Kopfoperation) rasierten Stelle am Haaransatz. Für die Richter war das "nicht eindeutig zu erkennen": Es seien hinter dem Beatmungsschlauch nur "Charakteristika wie die hohe Stirn" und "der hohe Haaransatz mit Geheimratsecken" erkennbar, "die allerdings zahlreiche Menschen unserer Hemisphäre aufweisen." Von einer "deutlich abgegrenzten rasierten Stelle", wie sie Frau Wegerer ins Spiel gebracht hat, könne "hingegen keine Rede sein".

Grundsatzurteil

Unterm Strich bleibt: Die Klage wurde abgewiesen, weil "die zufällige Ähnlichkeit des Abgebildeten mit Franz Wegerer keinen Unterlassungsanspruch begründen" kann. Das Urteil entzieht auch Klägern in gleich gelagerten Verfahren den Boden: In Deutschland und Belgien glaubten sich zwei Männer ebenfalls auf den Schock-Zigarettenpackungen erkannt zu haben.

"Das Urteil ist eine Katastrophe. Es bedeutet, dass sich auch 200 Leute aus unserem Ort irren. Sie haben mit ihrer Unterschrift bestätigt, dass auf dem Bild mein Mann zu sehen ist", sagt Johanna Wegerer (siehe auch unten).

Die EU-Kommission hat ihre Vorgaben zur Erfüllung der Tabakrichtlinie inzwischen geändert. Fotos von Raucherlungen und verfaulten Zähnen sollen jetzt vom Tabakkonsum abhalten.

Johanna Wegerer wirkt nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs niedergeschlagen. Ob sie weiterkämpfen wird, will sie diese Woche mit ihrem Rechtsanwalt abklären. Das liegt wohl auch daran, ob es für sie aus juristischer Sicht noch Hoffnung auf Erfolg gibt.

Die Witwe des verstorbenen Franz Wegerer, von dem sie ein Foto als abschreckendes Beispiel auf Zigarettenpackungen erkennen will, ist stinksauer: "Glaubt die Europäische Kommission ernsthaft, dass wir nur ein Kasperltheater abziehen wollen? Wir würden nicht kämpfen, wenn wir nicht überzeugt wären."

Wegerer versteht nach dem Richterspruch die Welt nicht mehr. "Sogar unser Pfarrer hat eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. Damit bestätigt er, dass auf einem Schockbild mein Mann zu sehen ist. Das würde der Priester niemals machen, wenn er nicht sicher wäre."

Man werde jetzt quasi wie ein Lügner hingestellt. "Ich war mit meinem Ehemann 37 Jahre lang verheiratet und kenne seine Merkmale ganz genau. Die sind eindeutig auf dem Foto zu sehen", sagt die Witwe im KURIER-Gespräch. Auf dem Bild will sie auch die Bettwäsche aus dem Wiener AKH erkennen. Dort sei ihr Mann bei seinem jahrelangen Kampf gegen ein Krebsleiden öfters behandelt worden. Johanna Wegerer will nichts anderes "als den Schutz am eigenen Bild."

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