Kein Gepäck und verspätete Flüge: Das sind die größten Reise-Aufreger

Kein Gepäck und verspätete Flüge: Das sind die größten Reise-Aufreger
Die Arbeiterkammer gibt Tipps, was man tun kann, wenn man Probleme im Urlaub hatte.

Geld sparen, Unterkünfte und Flüge buchen, Routen planen. Damit der große Sommerurlaub zu einer ganz besonderen Zeit wird, ist viel Planung im Voraus notwendig. Doch immer wieder kommt es zu Problemen bei der Reise.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wertete im Auftrag der Arbeiterkammer (AK) 332 eingegangene Urlauberbeschwerden von Ende Juni bis Anfang August aus. Die Top-Drei-Urlaubsaufreger 2023: Flugreisen, Online-Vermittlungsportale sowie Pauschalreisen und Kreuzfahrten.

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Flüge als Hauptproblem

Die meisten Beschwerden gingen in der untersuchten Zeit über Flüge ein. Etwa 40 Prozent ärgerten sich demnach über Stornierungen durch die Airline. Probleme gab es aber auch bei der Buchung der Flüge auf Online-Plattformen. Verlorenes Gepäck und verspätete Flüge wurden ebenso als Beschwerdegründe genannt.

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Sobald die Buchung über ein Vermittlungsportal abgewickelt wurde, war es für viele Reisenden schwierig, das Geld im Fall einer Flugstornierung zurückzubekommen. Etwa jede fünfte Beschwerde betraf also Online-Vermittlungsportale. Auffällig häufig betroffen seien über Opodo gebuchte Flüge bei WizzAir. Zusätzlich ärgerten sich viele über die schlechte Erreichbarkeit von Servicenummern.

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Sobald man vom Urlaub wieder in der Heimat ist, sollte man einige Punkte beachten.

Ansprüche einfordern: Nach der Heimkehr sollten die Forderungen idealerweise durch die Nutzung eines Einschreibens gestellt werden. Wenn es um Unregelmäßigkeiten bei Pauschalreisen geht, ist der Reiseveranstalter der richtige Ansprechpartner. Im Falle von Entschädigungsansprüchen gemäß der Fluggastrechte-Verordnung ist es notwendig, sich an die Fluglinie zu wenden, die entweder den betroffenen Flug durchgeführt hat oder hätte durchführen sollen. Musterbriefe dafür gibt es auf der Website der Arbeiterkammer zu finden.

Nicht abspeisen lassen: Man sollte sich bei gerechtfertigten Reklamationen nicht mit Voucher-Angeboten abfertigen lassen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, eine Gelderstattung für eine Preisminderung vorzunehmen. Ebenso müssen Entschädigungen gemäß den Vorgaben der Fluggastrechte-Verordnung ausgezahlt werden, es sei denn, man stimmt schriftlich einer Gutscheinlösung zu.

Entgangene Urlaubsfreude: Es besteht die Möglichkeit, dass Urlauberinnen und Urlaubern eine Entschädigung zusteht, beispielsweise als Ausgleich für verpasste Urlaubsfreuden. Hierbei muss eine klare Verantwortlichkeit beim Reiseveranstalter oder seinen Kooperationspartnern wie der Fluggesellschaft oder dem Hotel vorliegen. Als Beispiel: eine Magenverstimmung aufgrund einer verunreinigten Buffetauswahl.

Kein Gepäck und verspätete Flüge: Das sind die größten Reise-Aufreger

Schlechte Unterkunft und kein schöner Strand?

Kreuzfahrten und Pauschalreisen wurden ebenso oft bemängelt. 16 Prozent verging die gute Laune, weil die Unterkünfte mangelhaft waren, die Verpflegung nicht in Ordnung, der Strand anders aussah, als beschrieben oder etwas mit der Kinderbetreuung nicht passte. 

Jeder Zehnte meldete Probleme mit der Beförderung oder dem gewählten Gefährt - die meisten Anfragen gab es zu Mietfahrzeugen und Bahnreisen. Auch bei Schiffs- und Busreisen lief nicht alles glatt. 

Selbst gebuchte Unterkünfte sorgten bei rund sieben Prozent nicht für den erhofften Erholungseffekt. Meist ging es darum um fehlende Hygiene, Schimmel oder Ungeziefer in den Räumlichkeiten. 

Urlaub im Mittelmeer-Raum

Die meisten Reisen gingen nach Italien, Griechenland und Spanien. Die Beschwerden bezogen sich fast ausschließlich auf Reisen ins Ausland. Bei den Aufregern wurden m häufigsten die Fluglinien Ryan Air, WizzAir und AUA genannt, bei den Online-Vermittlungsportalen sind es Opodo, Booking.com und Kiwi.com und bei den Reiseveranstaltern: TUI, FTI und Alltours Flugreisen.

Vorbereitungen für die nächste Reise

Wen die Reiselust noch nicht verlassen hat, kann für das nächste Mal einiges beachten. Etwa sollte direkt beim Anbieter gebucht werden. Oft gibt es bei Stornierungen bei der Rückerstattung des Reise- oder Flugpreises Probleme, wenn die Reise über ein Online-Vermittlungsportal gebucht wurde. Dazu sollte auch der Buchungsvorgang dokumentiert werden – es gibt entsprechende Apps und Softwares am PC, mit denen man den Vorgang sogar filmen kann.

Werden Reisemängel vor Ort bemerkt, sollten diese ebenso dokumentiert werden. Beweise wie Fotos und Videos helfen bei späteren Diskussionen mit Reiseanbietern. 

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