Karl Habsburg: Schuldig ohne Strafe
Karl Habsburg heißt er in Österreich – immer noch. Das „von“ dazwischen, das die Mitglieder Österreichs Herrscherfamilie einst trugen, ist verboten – und zwar seit 1919. Da trat in Österreich das Adelsaufhebungsgesetz in Kraft. Und gegen das hat Karl, das Oberhaupt der Habsburger, verstoßen.
Wie Die Presse am Mittwoch berichtete, hat das Verwaltungsgericht Wien Habsburg am Dienstag schuldig gesprochen. Und zwar weil er auf seiner Homepage – immer noch unter www.karlvonshabsburg.at abrufbar – seinen Namen mit einem „von“ dazwischen führt: Karl von Habsburg als internationaler Medienunternehmer, Karl von Habsburg – seine Orden, Verbände und Vereine bzw. Karl von Habsburg mit Kürzel: kvh.
Dem Magistratischen Bezirksamt in Wien-Landstraße war das zu viel, es verhängte eine Strafe in der Höhe von 70 Euro. Diese orientiert sich an einem Erlass aus dem Jahre 1948, der bei Verstößen gegen das Adelsaufhebungsgesetz Geldstrafen in der Höhe von maximal 4000 Schilling vorsieht. Umgerechnet sind das 260,69 Euro. Weil Habsburg Ersttäter ist, beließ es der Magistrat aber bei 70 Euro. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, das Gericht ließ eine außerordentliche Revision zu.
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