Karfreitag als Feiertag? OGH schiebt Entscheidung an EuGH

Karfreitag.
Das Verfahren in Österreich ist währenddessen unterbrochen.

Die Frage, ob religiöse Feiertage in Österreich gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie verstoßen, beschäftigt nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Oberste Gerichtshof (OGH) habe diesen um Klarstellung ersucht, hieß es am Montag in einer Aussendung des Höchstgerichts. Ein Mann ohne Bekenntnis hatte geklagt, weil er am Karfreitag etwa im Gegensatz zu Protestanten arbeiten muss.

Im laufenden Verfahren begehrt der Kläger, dass ihm für seine Arbeit am Karfreitag - zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt - auch das Feiertagsentgelt ausgezahlt wird. Dabei beruft er sich auf das Vorliegen einer angeblichen Diskriminierung, die er aus der Richtlinie der Europäischen Union über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf aus Gründen der Religion ableitet.

Das Erstgericht wies die Klage ab, das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers Folge und sprach dem Kläger das begehrte Feiertagsentgelt zu. Das österreichische Arbeitsruhe-Gesetz sieht vor, dass der Karfreitag nur für Angehörige der evangelischen Kirche einen Feiertag darstellt und sie - aus religiösen Gründen - an diesem Tag daher nicht arbeiten müssen, sondern frei haben. Wenn sie dennoch arbeiten, haben sie Anspruch auf das zusätzliche Feiertagsentgelt.

Zweifel beim OGH

Der OGH hat Zweifel, ob die Sonderstellung für Angehörige der evangelischen Kirchen eine Diskriminierung des Klägers aus Gründen der Religion darstellt. Darum habe man beschlossen, ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu stellen, hieß es. Der EuGH wird dabei um Klärung der europarechtlichen Frage ersucht, ob die Regelung im österreichischen Arbeitsruhe-Gesetz eine Ungleichbehandlung aus Gründen der Religion darstellt und daher gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt.

Das Verfahren vor dem OGH ist bis zum Einlangen der Vorabentscheidung des EuGH unterbrochen, hieß es weiter.

Der Karfreitag ist im mehrheitlich katholischen Ungarn seit diesem Jahr ein gesetzlicher Feiertag. Das beschloss das ungarische Parlament im März. Die Zahl der gesetzlichen Feiertage stieg damit in Ungarn auf elf.

Ungarn folgt mit dem neuen Ruhetag dem Beispiel Tschechiens. Dort stimmte das Parlament 2015 für die Wiedereinführung des gesetzlichen Feiertags Karfreitag.

Auch in der Slowakei wurde eine eine Beschränkung der Ladenöffnungszeiten beschlossen, die den Karfreitag für den Einzelhandel zum freien Tag machte.

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