Kärntnerin wegen versuchten Mordes an Sohn vor Gericht

Der Platz der Angeklagten im Gerichtssaal
46-Jährige soll laut Anklage versucht haben, Sohn und sich selbst mit Kohlenmonoxid zu töten.

Eine 46-jährige Kärntnerin muss sich heute, Montag, wegen versuchten Mordes vor einem Geschworenensenat am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Die Frau soll versucht haben, im vergangenen Sommer ihren damals 14-jährigen Sohn und sich selbst zu töten, indem sie ein Holzkohle-Feuer in einem geschlossenen Raum abbrennen ließ.

Mutter und Sohn hatten schwere Kohlenmonoxid-Vergiftungen erlitten, sie mussten auf der Intensivstation behandelt werden. Die beiden waren im Wohnhaus der 46-Jährigen bewusstlos aufgefunden worden, nachdem die Schwester der Frau Alarm geschlagen hatte. Die Kärntnerin hatte ausgesagt, dass es sich um einen Unfall gehandelt hätte.

Rauchmelder abmontiert

Dem hält die Anklage entgegen, dass der Rauchmelder in dem Zimmer vor dem Vorfall abmontiert worden war. Ermittlungen des Landeskriminalamtes ergaben außerdem, dass die Frau mehr als ein Jahr zuvor im Internet Informationen über unterschiedliche Arten des Selbstmordes gesucht haben soll.

Wer Suizid-Gedanken hat, sollte sich an vertraute Menschen wenden. Oft hilft bereits das Sprechen über die Gedanken dabei, sie zumindest vorübergehend auszuräumen. Wer für weitere Hilfsangebote offen ist, kann sich an die Telefonseelsorge wenden: Sie bietet schnelle erste Hilfe an und vermittelt Ärzte, Beratungsstellen oder Kliniken. Wenn Sie oder eine Ihnen nahestehende Person von Depressionen betroffen sind, wenden Sie sich bitte an die Telefon-Seelsorge in Österreich kostenlos unter der Rufnummer 142.

Das österreichische Suizidpräventionsportal www.suizid-praevention.gv.at bietet Informationen zu Hilfsangeboten für drei Zielgruppen: Personen mit Suizidgedanken, Personen, die sich diesbezüglich Sorgen um andere machen, und Personen, die nahestehende Menschen durch Suizid verloren haben. Das Portal ist Teil des österreichischen Suizidpräventionsprogramms SUPRA des Gesundheitsministeriums.

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