Kärnten: Schuldspruch nach tödlichem Unfall unter Alkoholeinfluss

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Ein 30-Jähriger wurde nicht rechtskräftig zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Weil er vor einem Jahr betrunken und viel zu schnell einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hat, ist am Freitag ein 30-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Ein Freund des Angeklagten war damals am Beifahrersitz gesessen, er starb, während der Lenker schwerst verletzt überlebte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Unfall hatte sich an einem Sonntagabend im Frühling auf einer Bundesstraße im Bezirk Villach-Land ereignet. Laut Gutachten war der 30-Jährige mit 158 km/h anstatt mit der erlaubten Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h unterwegs - und er hatte 0,91 Promille. Das Auto war von der Straße abgekommen und über eine Böschung geschlittert, woraufhin das Fahrzeug abhob und in eine weitere Böschung krachte. Für einen 27-Jährigen kam jede Hilfe zu spät, der Lenker überlebte mit mehr als zehn Knochenbrüchen und einer Lungenprellung.

„Keine Vorgeschichte mit Alkohol am Steuer“

Der 30-Jährige erklärte vor Richter Gernot Kugi, er wolle die volle Verantwortung übernehmen, allerdings könne er sich nicht mehr an den Unfall erinnern: „Ab eins oder zwei am Nachmittag ist komplett aus bei mir.“ Er habe zu Mittag ein kleines Bier getrunken. Dass er sich betrunken ans Steuer gesetzt hatte, passe überhaupt nicht zum Vorleben des Mannes, führte sein Anwalt Gustav Ortner aus: „Er hatte überhaupt keine Vorgeschichte mit Alkohol am Steuer.“

Sehr wohl aber ein anderer Aspekt an dem Unfall, wie Richter Kugi bemerkte: Er hielt dem Mann einen Auszug aus dessen Verwaltungsstrafkartei vor. Darin schienen sechs Einträge in den Jahren 2017 bis 2021 auf - alle wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Auto, teilweise hatte der Angeklagte mehr als 100 Euro gezahlt. „Haben Sie daraus nichts gelernt? Waren Ihnen die Strafen wurscht?“, fragte Kugi. „Das kann man schwer vergleichen, ein bisschen Strafe zahlen oder wenn der Kumpel nicht mehr da ist“, antwortete der Angeklagte, der während der Verhandlung in Tränen ausbrach: „Er hätte aussteigen sollen, nicht ich.“

Polizist als Zeuge geladen

Als Zeuge war auch ein Beamter der Landesverkehrsabteilung geladen: Er wohnt in der Nähe des Unfallorts und hatte das Auto wenige Momente vor dem Unfall mit rasender Geschwindigkeit in Richtung Villach fahren sehen: „Für eine Strecke, für die andere Autos zehn Sekunden brauchen, hat er vier Sekunden gebraucht“, sagte der Polizist, der schlussfolgerte, dass das Auto also wohl mehr als 200 km/h schnell gewesen sein müsse. Nachdem er auch ein Anprallgeräusch gehört hatte, fuhr er zum Unfallort und traf als Ersthelfer beim völlig zerstörten Auto ein.

„Sie haben grob fahrlässig gehandelt, waren erheblich alkoholisiert. Die Folgen dieses Unfalls sind nicht gutzumachen“, sagte Richter Kugi in seiner Urteilsbegründung. Das Gericht erkenne aber die Reue des Mannes an - neun Monate unbedingte Haft, die der 30-Jährige auch mit Fußfessel verbüßen könne, seien tat- und schuldangemessen. Darüber hinaus wurden den Eltern und der Schwester des Unfallopfers je 1.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen: „Da wird aber noch weitaus mehr auf Sie zukommen“, so der Richter.

Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwältin Nicole Sembach gab keine Erklärung ab.

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