Rauchmelder werden zur Pflicht

Ab 1. Juli in jedem Wohnraum. Es gibt viele Fehlalarme: Warngerät schlug bei Haarspray aus.

Ab 1. Juli muss jeder Wohnraum in Kärnten mit Rauchwarnmelden ausgestattet sein – als einzigem Bundesland in Österreich. Denn nur Kärnten hat bisher die entsprechenden OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik)-Richtlinien zum Gesetz erhoben. Deshalb ist auch die Nachrüstung bestehender Wohneinheiten verpflichtend. Da können in einem Einfamilienhaus über zwei Geschoße schon gut zehn solcher Geräte hängen. In NÖ, OÖ und Salzburg ist diese Richtlinie noch gar nicht in Kraft, in den übrigen Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern lediglich bei Neubauten und umfangreichen Umbauten erforderlich.

Diese Warneinrichtungen reagieren aber nicht nur auf Rauch. Vor einigen Tagen etwa kam es zu einem zum Glück harmlosen Einsatz: Als sich eine Jugendliche im Kolpingheim zum Ausgehen stylte und Haarspray verwendete, schlug das Gerät durch die entstandenen Dämpfe an.

Die Meldungen bei der Berufsfeuerwehr Klagenfurt seien bereits sprunghaft gestiegen, bestätigt Helmut Unterluggauer: „Die Einrichtungen gehen nicht nur bei Zigarettenqualm sondern auch bei Staubentwicklung, etwa durch Bauarbeiten, oder auch durch sonstige Einflüsse los.“

Laut Unterluggauer verzeichnete die Berufsfeuerwehr Klagenfurt in wenigen Tagen 15 Einsätze, bei 14 war nichts: „Aufmerksame Nachbarn rufen uns an, wenn es in einer Wohnung piepst. Wenn niemand zu Hause ist und wir nicht hinein sehen können, müssen wir die Tür aufbrechen. Das verursacht natürlich Kosten.“ Die Einsätze könnten sich laut Unterluggauer weiter erhöhen: „In etwa einem Jahr werden die ersten Batterien leer, dann piepsen die Geräte auch.“

Nicht in der Küche

In jedem Aufenthaltsraum (Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Hobbyraum, Kinderzimmer usw.) und im Flur muss jeweils ein Rauchwarnmelder installiert sein. Ausgenommen sind die Küchen: Da würden die Geräte durch Dämpfe und Dunst einfach zu oft losgehen. Thomas Meier von der Landesstelle für Brandverhütung in der Steiermark kann sich an einen Fall erinnern, als der aufsteigende Dampf eines kochenden Würstelwassers das Gerät anschlagen ließ.

Rauchmelder werden zur Pflicht
Am 10.6. gegen 1.40 Uhr brach aus unbekannter Ursache im Badezimmer einer Wohnung eines Mehrparteienhauses in Wolfsberg ein Brand aus. Die Wohnungsinhaberin, eine 67jährige Pensionistin, wurde durch den Rauchmelder geweckt und verständigte die Feuerwehr. Durch die Hitze schmolz der Schlauch der Waschmaschine und das austretende Wasser löschte das Feuer. Das Badezimmer wurde stark beschädigt.
Albert Kreiner, Leiter der zuständigen Abteilung 7 in der Kärntner Landesregierung: „Es war ein Wunsch der feuertechnischen Sachverständigen, die darin einen Beitrag zur Sicherheit der Bewohner sehen. Die Gesetzesänderung wurde vom damals zuständigen Landesrat Christian Ragger eingebracht und im Landtag beschlossen. Es gab intensive Gespräche mit dem Landesfeuerwehrverband und den Einrichtungen für Brandverhütung. Kärnten übernimmt hier eine Vorreiterrolle.“

Das bekräftigt auch Gerhard Cisar von der Feuerpolizei: „Diese Geräte dienen dem Personen-, nicht dem Objektschutz. Eine gewisse Fehlerquote wollen wir aber nicht ausschließen.“ Man wolle die jährliche Zahl von sechs bis sieben Todesopfern reduzieren sowie Verletzungen und große Schäden bei Bränden verringern.
Während auf einer Seite hinter vorgehaltener Hand über „unnotwendige Geschäftemacherei“ geklagt wird, haben diese Rauchmelder andererseits in Kärnten tatsächlich bereits in einigen Fällen Bewohner rechtzeitig auf ein drohendes Feuer aufmerksam gemacht.

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