Justizwache möchte lieber Justizpolizei heißen
Es ist nicht der erste Anlauf (eines Teils) der Justizwache, der Polizei näher zu rücken: Am kommenden Donnerstag diskutieren Personalvertreter im Zentralausschuss über eine mögliche Namensänderung. Martin Schöpf von der Liste „#Wir sind Exekutive“ hat einen entsprechenden Antrag eingebracht. Er will eine Namensänderung: Die Justizwache soll künftig Justizpolizei heißen.
Anerkennung
„Der Begriff ,Wache’ kommt aus dem vorvorigen Jahrhundert und hat einen militärischen Kontext“, begründet Schöpf. Das passe einfach nicht ins Aufgabenbild. Und außerdem sei der Begriff „ Polizei“ einfach populärer. „Es ist ja auch die Finanzpolizei oder die Baupolizei in aller Munde, obwohl die mit der klassischen Polizei nichts zu tun hat.“ Der Begriff „Polizei“ sei anerkannter und respektierter.
Das würde die Berufsgruppe auch für Bewerber wieder interessanter machen, ist Schöpf überzeugt. „Es soll auch ein Signal für eine Neuausrichtung und für einen modernen Exekutivkörper stehen.“
Dem Vorschlag zur „ Justizpolizei“ steht Norbert Dürnberger (FCG), Vorsitzender des Zentralausschusses, offen gegenüber. „Darüber kann man diskutieren.“ Allerdings hält er wenig davon, das gleich im Gremium zu entscheiden. „Da sollten erst die Bediensteten befragt werden, um ein breites Meinungsbild zu bekommen.“
Dürnberger betont zudem, dass ihm die Abgrenzung zur Polizei wichtig ist. „Bei der Polizei liegt der Fokus woanders.“
Fünftes Rad am Wagen
Schon zuvor gab es Bestrebungen einiger Personalvertreter, die Justizwache vom Justiz- ins Innenministerium zu verlegen. Dafür spricht sich unter anderem Schöpf aus. „Im Justizministerium werden wir wie das fünfte Rad am Wagen behandelt“, beklagt er. Zudem hätten die Kollegen im Innenministerium einige Vorteile – Stichwort Schwerarbeiterregelung. „Die haben wir noch immer nicht. Du kannst ja nicht sagen: Bis 65 Jahre bist du bei uns an der Front mit Schichtdiensten, Nacht- und Wochenenddiensten. Das schaffst du einfach nicht.“
Dürnberger wiederum sieht einen entscheidenden Nachteil: „Im Innenministerium verlieren wir unsere Eigenständigkeit, da könnten wir untergehen.“
Im Justizministerium will man sich zum Wunsch auf Namensänderung noch nicht äußern – erst, wenn es einen entsprechenden Antrag vom Zentralausschuss gebe, könne man das kommentieren.
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