Jagdverbot für Alfons Mensdorff

Jagdverbot für Alfons Mensdorff
Fußfessel: Der Lobbyist darf Strafe im Schloss verbüßen, Lebensführung wird aber eingeschränkt

Der Lobbyist und Jagdherr Alfons Mensdorff-Pouilly – von Freunden kurz „Graf Ali“ – gerufen, muss seine Gerichtsstrafe wegen Untreue nicht hinter Schloss und Riegel absitzen. Er darf die acht Monate mit Fußfessel daheim in seinem Schloss im burgenländischen Luising verbüßen. Allerdings mit Einschränkungen. Die Gravierendste: Das Halali ist vorerst abgeblasen.

Der ehemalige Telekom-Vorstand Rudolf Fischer hatte Mensdorff 2008 für seine laut Gutachten „amateurhafte“ Hilfe bei der Beschaffung eines Auftrages (Blaulichtfunk Tetron) 1,1 Millionen Euro zugeschanzt. Fischer wurde wegen Untreue zu neun Monaten teilbedingt, Mensdorff wegen Beihilfe zu zwei Jahren teilbedingt verurteilt, wovon dem Lobbyisten 16 Monate bedingt nachgesehen wurden.

Für die restlichen acht Monate unbedingt suchte der Schlossherr um Verbüßung im elektronisch überwachten Hausarrest an. „Ob berühmt oder nicht, wenn die Voraussetzungen stimmen, kann jeder diesen Antrag stellen“, sagt der Leiter der zuständigen Justizanstalt Eisenstadt, Oberst Günter Wolf zum KU RIER.

Ganz so gleichgültig ist die Bekanntheit freilich nicht, Alfons Mensdorff muss einen kleinen Promi-Malus in Kauf nehmen. Seine Fußfessel wird mit einem GPS-Sender ausgestattet, der ansonsten nur bei Verurteilten eingesetzt wird, von denen eine Gefahr ausgehen könnte. Eine in der Überwachungszentrale der Justiz vorgenommene Ortung auf bis zu drei Meter ist damit jederzeit möglich.

In diesem Fall dient der GPS-Sender laut Oberst Wolf dazu, „Herrn Mensdorff wegen seiner Berühmtheit mehr zu kontrollieren als andere“.

Fall Kartnig

Wahrscheinlich sitzt der Strafvollzugs-Verwaltung noch der Fall Hannes Kartnig in den Knochen. Der ehemalige Sturm-Graz-Präsident hatte mit seiner Fußfessel, die ihm nur für den Aufenthalt daheim und den Weg zur Arbeit zugestanden worden war, bei der Premiere von „Tosca“ in der Grazer Oper für Aufsehen gesorgt. Als Kartnig auch noch in einem Nobel-Restaurant gesichtet wurde, musste er hinter Gitter. „Eine Einschränkung der Lebensführung muss mit der Fußfessel schon verbunden sein“, sagt Anstaltsleiter Wolf. Daran musste sich auch Mensdorff gewöhnen, gerechnet hat er damit offenbar nicht.

Am Donnerstag wurde der Schlossherr in die Justizanstalt Eisenstadt zum sogenannten Parteiengehör geladen. Man machte ihm klar, dass in seinem Berufs- und Privatleben einige Korrekturen vorzunehmen sind, damit der Hausarrest bewilligt werden kann. Es gibt ein fixes – vom Verein Neustart erstelltes – Zeitprofil, bestimmte Räume im Schloss sind Sperrzone, auch auf dem Anwesen wird ein gewisser Radius festgelegt. „Die Jagd ist ausgeschlossen“, sagt Wolf. Reisen zu seinem schottischen Schloss Dalnaglar Castle, wo Mensdorff früher hochrangige Politiker und Geschäftsleute zu Jagdgesellschaften eingeladen hatte, oder an andere Orte jenseits der Grenze sind mit Fußfessel ohnehin strengstens untersagt.

Mensdorff sagte zu, diese Punkte einzuhalten. Auch sein Anwalt Harald Schuster geht im Gespräch mit dem KURIER davon aus, dass der Lobbyist mit der Einhaltung der Regeln kein Problem haben wird. Anstaltsleiter Wolf erwartet, dass der Hausarrest nun in Kürze offiziell bewilligt werden kann. Immerhin hatte Mensdorff bereits im Dezember 2017 die Aufforderung zum Strafantritt bekommen.

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