IS-Rückkehrerin aus Salzburg auf Anklagebank: Terrorvorwürfe gegen 28-Jährige

Die Österreicherin Maria G. wurde aus einem Flüchtlingslager zurückgeholt (Symbolbild)
Zusammenfassung
- 28-jährige Österreicherin in Salzburg wegen Zugehörigkeit zu terroristischer Vereinigung angeklagt.
- Frau heiratete IS-Kämpfer und lebte in Gebieten unter IS-Kontrolle, unterstützte dessen Aktivitäten.
- Angeklagte geständig, bestreitet Kenntnis des IS als Terrororganisation, Prozess noch ohne Termin.
Das ging relativ rasch, knappe sechs Monate wurden alle Details und Infos zusammentragen - nun steht es fest: Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat beim Landesgericht Salzburg gegen eine 28-jährige Österreicherin Anklage erhoben. Der Ende Februar 2025 nach Österreich zurückgekehrten Frau werden die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation vorgeworfen. Die Anklageschrift wurde vergangene Woche erfolgreich zugestellt, die Frau lebt derzeit auf freiem Fuß in Salzburg.
Die Vorfälle ereigneten sich ab einem nicht näher bekannten Zeitpunkt vor dem Juni 2014 bis Anfang März 2019 in Salzburg, in der Türkei und in Syrien.
Die letzten Stunden in Österreich verbrachte Maria G. bei ihrer Familie, die gerade ein Grillfest vorbereitete. Maria saß abseits auf einer Bank. "Alles ok", beruhigte sie ihre Mutter. "Ich fahre nach Salzburg in die Moschee und treffe ein paar Freundinnen." Aber es kam anders:
Laut Anklage hat sich die im Dezember 2013 zum Islam konvertierte Österreicherin an der als „Islamischer Staat“ (IS) bezeichneten terroristischen Vereinigung beteiligt, indem sie sich - inspiriert von Propagandafilmen des IS - entschied, nach Syrien zu gehen. Sie informierte sich in unterschiedlichen Chat-Foren über die aktuelle Lage in Syrien und kam so mit einem aus Deutschland stammenden IS-Kämpfer in Kontakt.
Eheschließung über Skype
Mit diesem schloss sie via Skype nach muslimischen Ritus die Ehe und reiste am 28.06. 2014 nach Syrien. Dort lebte die Angeklagte in unterschiedlichen von der Terrororganisation kontrollierten Gebieten. Nach der Scheidung von ihrem ersten Ehemann ging sie eine weitere nach muslimischen Ritus geschlossene Ehe mit einem verwundeten IS-Kämpfer ein. Aus dieser Ehe stammen zwei Kinder. Als IS-Angehörige bezogen die Angeklagte und ihr zweiter Ehemann, der auch nach den Gebietsverlusten des IS im Jahr 2017 weiterhin für diesen tätig war, finanzielle Unterstützung und Lebensmittel von der Terrororganisation.
Förderung des IS
Die Staatsanwaltschaft Salzburg legt der Frau daher zur Last, durch ihre Anwesenheit ihre Ehemänner bewusst in deren Kampfmoral sowie Zugehörigkeit und Loyalität gegenüber dem IS bestärkt zu haben. Zudem habe sie durch ihre Mitwirkung die terroristischen Straftaten des IS mit dem Ziel der Errichtung eines radikal-islamischen Gottesstaates wissentlich gefördert.

Knapp fünf Jahre nach der Ausreise nach Syrien, im Februar 2019, wurde der Lebensraum der Angeklagten zum Kriegsschauplatz, weshalb sie mit ihren Kindern das unmittelbare Kampfgebiet verließ. Bis zu ihrer Rückholung durch die Republik Österreich Ende Februar 2025 wurde sie mit den Kindern in unterschiedlichen von kurdischen Sicherheitskräften kontrollierten Lagern und Gefängnissen angehalten. Ihre Eltern konnten sie dort ein einziges Mal besuchen.
Die Angeklagte verantwortet sich im Wesentlichen geständig, bestreitet jedoch, zum Zeitpunkt ihrer Ausreise von der Einstufung des IS als Terrororganisation gewusst zu haben. Die Anklage fällt aufgrund des Strafrahmens von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe in die Zuständigkeit eines Schöffengerichtes. Ein Verhandlungstermin wurde noch nicht festgelegt.
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