"Integrationsfonds hat marktbeherrschende Stellung durch neues Gesetz bekommen"

Prüfungsanbieter müssen sich zertifizieren lassen, derzeit müssen ÖIF-Diplome vorgewiesen werden.
Seit 1. Oktober gelten Prüfungen von anderen Institutionen nicht mehr.

Marina M. (Name geändert) aus Armenien stellte am 5. Oktober einen Antrag auf Daueraufenthalt in Österreich. Aber: Das von ihr eingereichte Zertifikat vom ÖSD (Österreichisches Sprachdiplom Deutsch) wurde abgelehnt – obwohl ihr dieser Prüfungsanbieter zuvor als gültiger Nachweis genannt worden war. Der Grund für die Ablehnung: Mittlerweile muss eine Prüfung beim ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds) abgelegt werden. Denn seit 1. Oktober ist das neue Integrationsgesetz in Kraft – und damit ist der ÖIF als Prüfungsabnehmer gesetzlich festgeschrieben. Andere Prüfungszertifikate gelten somit nicht mehr. Wie Marina M. geht es daher vielen.

"Dass der ÖIF im Integrationsgesetz festgeschrieben steht, betrifft alle Verfahren rund um Niederlassungen und Aufenthalte", sagt Georg Bürstmayr, Experte für Fremden- und Asylrecht. "Mit der Einführung des Integrationsgesetzes hat man auch benachbarte Gesetze novelliert." So dürfte die gleiche Problematik auch für Staatsbürgerschafts-Anträge zu gelten.

Aus dem neuen Gesetz ergibt sich laut Bürstmayr aber noch ein zweites Problem: die Einzelstellung des ÖIF. "Er hat dadurch eine marktbeherrschende Stellung einberaumt bekommen." Andere Prüfungsanbieter – zuvor etwa das ÖSD, das Goethe Institut und die Telc GmbH – haben zwar die Möglichkeit, sich zertifizieren zu lassen. Die Stelle, die diese Zertifizierungen jedoch vornimmt, ist wiederum laut Gesetz der ÖIF. "Einer Institution, die eigentlich in Konkurrenz zu den anderen Anbietern gestanden ist, obliegt es nun, diese Entscheidung zu treffen", erklärt Bürstmayr.

"Sehr profitabel"

Er sieht dadurch einen Wettbewerbsvorteil für den ÖIF. "Es geht dabei auch um das Geschäft mit den Prüfungen. Und das ist sehr profitabel", sagt Bürstmayr. Und zumindest bis andere Institutionen zertifiziert sind, ist der ÖIF der alleinige Prüfungsabnehmer. Ein ÖIF-Test auf Sprachniveau B2 kostet zum Beispiel 130 Euro.

Doch warum wurde der ÖIF überhaupt im Gesetz festgeschrieben? "Der ÖIF wurde genau für solche Integrationsmaßnahmen, wie sie das Integrationsgesetz vorsieht, gegründet. Das ist seine ureigene Kompetenz und Zuständigkeit", sagt Peter Guschelbauer, Sprecher des Außenministeriums.

Vom ÖIF heißt es: "Der ÖIF hat eine langjährige Expertise, jedoch keine Monopolstellung. Für Einrichtungen, die beabsichtigen, eine Integrationsprüfung durchzuführen, besteht die Möglichkeit, sich zertifizieren zu lassen", sagt Sprecherin Franziska Micheler.

Ob seit Anfang Oktober mehr Prüfungen beim ÖIF absolviert werden, könne nicht gesagt werden. Aber: "Bereits seit der ersten Jahreshälfte hatte der ÖIF einen starken Prüfungsanstieg zu verzeichnen, sodass bis Ende des Jahres mit etwa doppelt so vielen Prüfungsanfragen im Vergleich zum Vorjahr gerechnet wird." Eine genau Zahl wurde noch nicht genannt. Sollte es aber zu Engpässen kommen, werde das Prüfungsangebot aufgestockt. Bis Ende des Jahres gibt es zudem das Angebot, dass all jene, die im Jahr 2017 bereits bei einem anderen Anbieter ein Sprachzertifikat erworben haben, beim ÖIF eine kostenlose Prüfung ablegen können.

Bis auch andere Prüfungsinstitute, wie zum Beispiel das ÖSD, zertifiziert sind, rät Bürstmayer Antragstellern, ihre Prüfungen einstweilen nur beim ÖIF zu machen – um Verzögerungen und Unklarheiten zu vermeiden. Dieser Empfehlung schließt sich vorläufig selbst die Geschäftsführerin vom ÖSD, Manuela Glaboniat, an, die zum Wohle der Betroffenen lieber auf Kooperation statt auf Konkurrenz setzt: "Im Vordergrund stehen für uns immer die Schicksale der Betroffenen. Wir wollen es ihnen nicht noch schwieriger machen."

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