Innsbruck: Mord aus dem Hinterhalt
Eine heimtückische Messerattacke mit tödlichem Ausgang in Innsbruck gibt der Polizei Rätsel auf. Ein 21-jähriger Vorarlberger, der mit acht Freunden unterwegs war, wurde in der Nacht auf Sonntag von einem Unbekannten ohne derzeit ersichtlichen Grund niedergestochen. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.
Die Aussagen der Bekannten des Opfers, die am Sonntag aufgenommen wurden, decken sich. Demnach waren die neun Vorarlberger gegen 1.30 Uhr gemeinsam am Ende der sogenannten Bogenmeile in Innsbruck im Kreuzungsbereich Museumstraße/Ing.-Etzel-Straße unterwegs. „Das Opfer war Schlusslicht der Gruppe. Seine Freunde hörten ein Geräusch, sahen, wie der 21-Jährige blutüberströmt zusammenbrach und einen Unbekannten, der zu Fuß in nördliche Richtung flüchtete“, berichtet Polizeisprecherin Sabine Reinthaler. Der Täter wird als Mann von eher kleinerer Statur beschrieben, der eine dunkle Kleidung trug. Das Aussehen sei „ausländisch“ gewesen.
Das Opfer erlitt mindestens eine Stichwunde im Halsbereich – Aufschluss über die Verletzungen wird die am Sonntagabend durchgeführte Obduktion geben – und wurde nach der Erstversorgung in die Innsbrucker Klinik gebracht. Dort verloren die Ärzte den Kampf um das Leben des 21-Jährigen.
„Kein Streit“
Die Polizei tappt bei der Suche nach Motiv und Täter im Dunkeln, auch die Tatwaffe wurde noch nicht gefunden. Einen Streit vor der Attacke habe es nicht gegeben, sagen die Freunde des Opfers. Die Polizei vermutet, dass der Unbekannte bewusst die letzte Person der Gruppe herausgepickt und attackiert hat. Die Tat selbst hat niemand beobachtet, dieser Bereich wird nicht videoüberwacht. Sehr wohl aber die Umgebung. So fielen der Polizei zwei afghanische Staatsbürger auf, die der Täterbeschreibung entsprachen. „Wir haben sie auch im Nahbereich getroffen und einvernommen. Der Verdacht hat sich nicht bestätigt“, erklärt Reinthaler.
Waffenverbotszone
Sonntagnachmittag gab die Landespolizeidirektion Tirol überraschend bekannt, dass sie in der Bogenmeile eine Waffenverbotszone erlassen will. Diese Maßnahme werde unabhängig von der tödlichen Messerattacke ergriffen, heißt es. Das seit der Neuerung des Sicherheitspolizeigesetzes mögliche Ermittlungsverfahren habe die Zulässigkeit und Notwendigkeit einer solchen Maßnahme ergeben. Die Verordnung besagt, dass bestimmte Orte nicht mit Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen betreten werden darf. In Kraft treten soll sie mit 1. Dezember, betont die Polizei.
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