"Im Zweifel" sind sie keine Hetzer

"Im Zweifel" sind sie keine Hetzer
Identitären-Prozess: Keine Verhetzung, keine kriminelle Vereinigung. Gericht spricht alle 17 Angeklagten davon frei.

„Im Zweifel“ wird der Richter in den 50 Minuten seiner Urteilsbegründung noch oft sagen. „Im Zweifel für die Angeklagten“ oder „bei günstiger Auslegung“: Dann erkenne er keine strafrechtlich relevante Handlung.

Die Mitglieder der Identitären Bewegung Österreichs (IBÖ) sind also „im Zweifel“ keine Hetzer. Denn der Einzelrichter spricht am Donnerstag alle 17 Angeklagten, unter ihnen die Chefs Martin Sellner und Patrick Lenart, vom Vorwurf der Verhetzung, wie sie der Staatsanwalt angeprangert hat, frei (nicht rechtskräftig).

Auf vier Fälle baute der Staatsanwalt seine Anklage auf, darunter die Störung einer Vorlesung über Migration der Uni Klagenfurt mit nachgespielter Steinigung. Auch das Transparent am Dach der türkischen Botschaft in Wien war Teil der Anklage: „Erdogan, hol deine Türken ham.“ Das „Islamisierung tötet“-Plakat samt verschüttetem Kunstblut auf dem Dach der grünen Parteizentrale in Graz wertete der Ankläger ebenfalls als Verhetzung: „Weil sie undifferenziert Islam und Muslime als Terroristen darstellen.“

Der Richter seziert die Fälle jedoch, analysiert, wie sie nach außen wirken, unternimmt eine Gratwanderung durch Parolen und Slogans. „Der Bedeutungsinhalt ist mehrdeutig. Da sind verschiedene Auslegungsvarianten möglich“, beschreibt er. „Wenn das möglich ist, dann hat das Gericht im Zweifel für die Angeklagten zu entscheiden.“ Auch Sprüche wie „Islamisierung tötet“ müsse er so abwägen, „dass das nicht gegen die Religion gerichtet war“, betont er. „Sondern gegen den Prozess der Islamisierung durch den politischen, radikalen Islam.“

Im Kernbereich legal

Mit dem Freispruch von der Verhetzung ist auch jener Teil der Anklage hinfällig, die unter Rechtsexperten im Vorfeld heftig diskutiert wurde. Die Staatsanwaltschaft klagte die Bildung einer kriminellen Vereinigung an. Doch der Richter sieht keine. „In meinen Augen ist die Identitäre Bewegung im Kernbereich legal. Wenn der Kernbereich legal ist, sind Begleitstraftaten nicht geeignet, eine kriminelle Vereinigung zu begründen.“

Das meint Sachbeschädigung und Körperverletzung: Sie trifft nur zwei der 17 Angeklagten und bezieht sich auf Sprayaktionen sowie Uni-Störaktion. Dabei wurde der Rektor leicht verletzt; jener Angeklagte, der ihn geschlagen haben soll, bekommt 720 Euro Geldstrafe. Ein Kollege, der Schablonen für Sprühaktionen fertigte, 240 Euro (nicht rechtskräftig).

Juristisch immunisiert

Das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) stuft die Identitären als rechtsextrem ein. Experte Bernhard Weidinger bleibt auch nach den Freisprüchen dabei. Denn die Identitären hätten „den Rechtsextremismus durch rhetorische Modernisierung ein Stück weit gegen juristische Verfolgung immunisiert“. Sie wüssten genau, wie weit sie gehen dürften, um nicht am Strafrecht anzustreifen. „Jetzt haben sie auch die gerichtliche Bestätigung, dass was, was sie bisher gemacht haben, rechtlich ok ist.“

Urteil im Identitären-Prozess

Freisprüche im Identitären-Prozess

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