Ibiza-Video: Diversion für falsch aussagende Immobilienmaklerin

Der Platz der Angeklagten im Gerichtssaal
Hatte in Einvernahme vor Bundeskriminalamt Video mit vermeintlicher Oligarchen-Nichte verschwiegen. Akzeptierte 12.000 Euro-Buße für Einstellung des Verfahrens.

Eine Verhandlung rund um das Ibiza-Video hat am Dienstag am Wiener Landesgericht stattgefunden. Eine Immobilienmaklerin musste sich wegen falscher Beweisaussage verantworten. Sie hatte in einer Einvernahme vor dem Bundeskriminalamt verschwiegen, dass sie im Besitz eines Videos war, auf dem die vermeintliche Oligarchen-Nichte zu sehen war, die sich auf Ibiza mit dem damaligen FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und dessen Klubobmann Johann Gudenus getroffen hatte.

Die 32-Jährige beteuerte, sie habe in ihrer Befragung nicht die Unwahrheit gesagt: "Mein Anwalt hat mich so beraten, dass ich wahrheitsgemäß aussagen muss und das Video nicht vorlegen muss." Alles, was sie zu Protokoll gab, habe den Tatsachen entsprochen. Wäre sie konkret nach dem Video gefragt worden, hätte sie es erwähnt: "Ich wusste nicht, dass ich mich strafbar mache, wenn ich es nicht sage. Ich habe ihm (ihrem damaligen Rechtsbeistand, Anm.) vertraut, dass er das Richtige tut und mir rät." Es tue ihr "schrecklich leid, was passiert ist", gab sich die Frau grundsätzlich geständig.

Flehen nach Diversion

Das eindringliche Bitten - es war nachgerade ein Flehen - ihres nunmehrigen Rechtsvertreters Gerald Ganzger um eine diversionelle Erledigung des Strafverfahrens wurde nach einigem Feilschen von der Richterin erhört. Der bisher unbescholtenen und geständigen Maklerin wurde eine Geldbuße von 12.000 Euro auferlegt, im Gegenzug wird die Anzeige zurückgelegt und die Frau gilt weiterhin als unbescholten. Die 32-Jährige wirkte darob sehr erleichtert und war sofort mit allem einverstanden. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Da es um einen Akt aus dem Ibiza-Komplex geht, ist davon auszugehen, dass er Rücksprache mit den übergeordneten Stellen halten wird und eine Zustimmung zur Diversion jedenfalls des Segens der Behördenleitung bzw. der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien bedarf.

Die Maklerin war im Juni 2019 im Zuge der Ermittlungen zur Herstellung und Verbreitung des Ibiza-Videos unter Wahrheitspflicht im Bundeskriminalamt befragt worden, wobei neben dem zuständigen Staatsanwalt ihr damaliger Rechtsvertreter und eine weitere Vertrauensperson anwesend waren. Alle Welt suchte damals nach dem Privatdetektiv und mutmaßlichen Ibiza-Drahtzieher Julian H. - dieser wurde erst im Dezember 2020 in Berlin festgenommen - sowie der vermeintlichen Oligarchen-Nichte, "deren Namen man noch immer nicht kennt", wie der Staatsanwalt in der heutigen Verhandlung betonte. Die Maklerin war deshalb vernommen worden, weil bekannt war, dass sie mit Johann Gudenus und der angeblichen Oligarchen-Nichte ein Jagdgrundstück der Familie Gudenus besichtigt hatte.

Video mit dem Smartphone gemacht

Dass sie diesen Termin dokumentierte, indem sie mit ihrem Smartphone ein Video anfertigte, auf dem für mehrere Sekunden das Gesicht der von der Justiz gesuchten Frau zu sehen war, verschwieg die 32-Jährige bei ihrer Zeugenbefragung. "Ich hatte einen Druck zu tun, worauf ich gedrillt war", meinte die Maklerin nun dazu vor Gericht. Allerdings war sie bei ihrer Einvernahme dezidiert gefragt worden, ob am Abend vor dem Besichtigungstermin - man hatte sich in einem Wiener Nobel-Restaurant getroffen - Fotos gemacht wurden, was sie verneinte. Sie wurde darüber hinaus nach dem Aussehen der Oligarchen-Nichte gefragt - worauf sie aus Sicht der Staatsanwaltschaft ihren Video-Clip herzeigen oder dessen Existenz zumindest erwähnen hätte können.

Dass das unterblieb, erklärte die Angeklagte damit, sie sei damals von der "Gesamtsituation" sehr belastet gewesen und hätte sich "in einer Ausnahmesituation befunden". Die Veröffentlichung des Ibiza-Videos habe "den größten Skandal der letzten 20 Jahre" verursacht und zu den Rücktritten von Strache und Gudenus sowie dem Platzen der ÖVP-FPÖ-Regierung geführt, ergänzte ihr Verteidiger Gerald Ganzger. Seine Mandantin sei in diese Sache "zufällig" hineingeraten ("Das Einzige was sie wollte, war ein Geschäft machen"), die Zeitungen hätten begonnen, "sie zu verfolgen und in ihrem Privatleben herumzustöbern". Zudem habe die Frau seinerzeit Probleme mit ihrem Ex-Mann gehabt, zudem gebe es nach wie vor anhaltende Schwierigkeiten mit ihrer Staatsbürgerschaft: "Es war ein Albtraum." Sie sei somit vor dem Bundeskriminalamt "völlig überfordert" gewesen, bekräftigte Ganzger.

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