Hitze: 90 Prozent der Grundwasser-Pegel in Österreich niedrig
Viele Wasserstände sind zu niedrig (Symbolbild)
90 Prozent der Grundwasser-Pegel in Österreich sind derzeit niedrig bzw. sehr niedrig. Auf die großflächige Versorgung der Bevölkerung mit Wasser hat das aber keine Auswirkungen. „Die Situation ist angespannt, und zu Spitzenzeiten, also wenn gleichzeitig besonders viel Wasser entnommen wird, können Engpässe auftreten. Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser hat oberste Priorität“, hieß es seitens des Umweltministeriums auf APA-Anfrage.
Österreich zählt zu den wasserreichsten Ländern Europas. Das Trinkwasser stammt ausschließlich aus Grund- und Quellwasser - rund 55 Prozent aus Grundwasserbrunnen und 45 Prozent aus Quellen. Wie nach Angaben des Umweltministeriums hervorgeht, werden etwa 93 Prozent der Bevölkerung von öffentlichen Wasserversorgern beliefert, die übrigen rund sieben Prozent über eigene Hausbrunnen oder Quellen.
"In Österreich können wir kristallklares Trinkwasser direkt aus der Leitung trinken. Das ist keine Selbstverständlichkeit", sagte Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) der APA. Österreich investiere seit Jahrzehnten konsequent in Brunnen, Quellfassungen und den Ausbau des Leitungsnetzes. Darüber hinaus stelle das Umweltministerium mit dem "Trinkwassersicherungsplan" sicher, dass Österreich auch in herausfordernden Situationen zuverlässig mit Trinkwasser versorgt werden kann."
5,1 Milliarden Kubikmeter Wasser pro Jahr
Die nachhaltig verfügbare Grundwasserressource in Österreich beträgt laut der Studie "Wasserschatz Österreichs" rund 5,1 Milliarden Kubikmeter pro Jahr. Für die öffentliche Wasserversorgung werden derzeit lediglich rund 753 Millionen Kubikmeter jährlich benötigt. Gleichzeitig zeigen die Berechnungen aber, dass der Klimawandel diesen Spielraum verkleinern dürfte.
Regionale Engpässe statt flächendeckender Wasserknappheit
Nach Einschätzung des Bundes werden die Herausforderungen künftig vor allem regional auftreten. Niedrige Grundwasserstände führen aber nicht automatisch dazu, dass kein Trinkwasser mehr zur Verfügung steht. Sie bedeuten zunächst, dass Brunnen und Quellen weniger Wasser liefern können als üblich.
Während größere Wasserversorger häufig über mehrere Brunnen, Quellen, Hochbehälter oder Verbundleitungen verfügen und dadurch Ausfälle einzelner Wasserfassungen ausgleichen können, sind kleinere Versorgungssysteme anfälliger. Besonders Gemeinden mit nur wenigen Brunnen oder Quellen sowie private Hausbrunnen können bei längeren Trockenperioden früher betroffen sein.
Hinzu kommt, dass Trockenperioden regelmäßig mit einem steigenden Wasserverbrauch zusammenfallen. Gartenbewässerung, Poolbefüllungen oder andere Nutzungen erhöhen an heißen Tagen den Bedarf erheblich. Kritisch wird die Situation demnach vor allem dann, wenn sinkende Fördermengen und außergewöhnlich hohe Verbrauchsspitzen gleichzeitig auftreten.
Gemeinden organisieren Versorgung
Die öffentliche Trinkwasserversorgung wird in Österreich überwiegend von Gemeinden und Gemeindeverbänden organisiert. Sie betreiben die Wasserleitungen, Brunnen, Quellen und Speicheranlagen und sorgen für die Versorgung der Bevölkerung.
Der rechtliche Rahmen wird auf mehreren Ebenen geschaffen. Das Wasserrechtsgesetz des Bundes bildet die Grundlage des Wasserrechts. Die Bundesländer regeln die öffentliche Wasserversorgung in eigenen Landesgesetzen und vollziehen das Wasserrechtsgesetz weitgehend über die Bezirksverwaltungsbehörden und den Landeshauptmann. Auf dieser Grundlage erlassen die Gemeinden ihre Wasserleitungsordnungen, in denen unter anderem Anschlussbedingungen, Wasserbezug und mögliche Einschränkungen geregelt werden.
Gemeinden können Wasserverbrauch beschränken
Kommt es regional zu Versorgungsengpässen, verfügen zunächst die Gemeinden über die wichtigsten Instrumente. Auf Grundlage ihrer Wasserleitungsordnungen können sie den Wasserverbrauch einschränken oder bestimmte Nutzungen untersagen, wenn dies zur Sicherung der Trinkwasserversorgung erforderlich ist.
In der Praxis betrifft dies meist zunächst nicht notwendige Wasserverwendungen wie Gartenbewässerung oder das Befüllen von Swimmingpools. Ziel solcher Maßnahmen ist es, Verbrauchsspitzen zu senken und ausreichend Wasser für den Haus- und Wirtschaftsbedarf bereitzustellen.
Wasserrechtsgesetz regelt den Ernstfall
Für außergewöhnliche Situationen enthält das Wasserrechtsgesetz zusätzliche Bestimmungen. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann demnach bei einem vorübergehenden, dringenden Wassermangel Maßnahmen anordnen, um den notwendigen Haus- und Wirtschaftsbedarf der Bevölkerung sicherzustellen.
SPÖ startete Petition
Angesichts der Trockenheit startete die SPÖ die Petition „Grundversorgung statt Profit. Unser Wasser schützen.“ Die Partei setzt sich demnach für „klare gesetzliche Regeln ein, um die Trinkwasserversorgung in Österreich dauerhaft abzusichern und um auf künftige Trockenperioden besser vorbereitet zu sein“.
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