Helmpflicht in Österreich kommt – aber nur unter 16 Jahren

Ein Mann fährt mit einem grünen E-Scooter auf der Straße.
Die lange erwartete Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde nun präsentiert. Künftig sollen Innenstädte verkehrsberuhigt werden, E-Mopeds von den Radwegen verschwinden und Helme gibt es nur für die Jugend.

Zusammenfassung

  • Innenstädte werden künftig durch kamerabasierte Zufahrtskontrollen für mehrspurige Fahrzeuge verkehrsberuhigt.
  • E-Mopeds werden von den Radwegen verbannt und benötigen künftig Nummerntafel, Versicherung, Führerschein und Helm.
  • Helmpflicht gilt künftig für E-Bike-Fahrer bis 14 Jahre und E-Scooter-Fahrer bis 16 Jahre, neue Regeln für E-Scooter ab Mai 2026.

Auf den Tag genau drei Wochen nachdem Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) seinen ersten großen politischen Wurf präsentierte – nämlich den Bau der S1 samt Lobautunnel – setzt er nun zum zweiten Vorstoß an. 

Dieses Mal nimmt er sich der Straßenverkehrsordnung (StVO) an und markiert  damit bereits zum zweiten Mal genau dort sein Revier, wo bis vor der Wahl noch die ehemalige Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) ihre Flagge zeigte. Konkret geht es dabei um die kamerabasierte Verkehrsberuhigung von Innenstädten und die Verbannung von E-Mopeds von den Radwegen, zwei Themen die die Grüne Ministerin trotz mehrfacher Forderungen nicht durchsetzte – sowie neue Regeln für E-Scooter und E-Bikes. 

Die Details dazu: 

Wie sollen Innenstädte verkehrsberuhigt werden?

Einfahrts- und Fahrverbote können künftig anhand eines „automatisierten Zufahrtsmanagements“ in Form von Kameraüberwachung kontrolliert werden. Die Systeme sollen nur in klar definierten Zufahrtsbereichen, wie Einfahrten zu Stadtzentren, eingesetzt werden. Ersichtlich werden soll die Kontrolle durch Zusatztafeln sowie einer  Bodenmarkierung. Die Kameraüberwachung ist aber  nur das Instrument, um Zufahrtsverbote zu kontrollieren. Wie Städte die Verbote gestalten, ist individuell.

Wer wird von den Kameras erfasst?

Die automatisierte Zufahrtskontrolle soll nur für „mehrspurige Kraftfahrzeuge“ gelten, etwa Autos. Einspurige Kraftfahrzeuge, etwa Motorräder, sind ausgenommen. Sie  brauchen nicht so viel Platz, heißt es. Nicht zulässig soll  die  Überwachung von Busspuren, Geh- und Radwegen sowie Fußgängerzonen sein.  

In welchen Fällen darf die Maßnahme erlassen werden?

Die  Zufahrtskontrolle kann umgesetzt werden, nachdem die  Bezirksbehörde die definierten Bedingungen geprüft und die Erforderlichkeit festgestellt sowie die Datenschutzüberprüfung durchgeführt hat. Zu prüfen ist auch, ob alternative Mittel möglich sind.

Wer prüft, ob jemand in die Stadt einfahren darf?

Kontrollieren wird  die Behörde,  die die Verkehrsberuhigung erlässt. Sprich: die Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat. Die Polizei jedenfalls nicht, sagt Hanke.

Was ändert sich bei den E-Mopeds?

E-Mopeds gelten derzeit  als Fahrräder, künftig werden sie zu den Kraftfahrzeugen zählen. Dadurch  werden sie von den Radwegen auf die Straße verbannt. Zur Pflicht werden  Nummerntafel, Versicherung, Führerschein und  Sturzhelm.

Was bedeutet das für die E-Moped-Fahrer?

Für viele E-Moped-Fahrer, deren Großteil migrantische Essenslieferanten sind,  dürften die neuen Regeln einen großen Einschnitt bedeuten. Sowohl die Versicherung als auch der Erwerb eines Führerscheins sind mit großen finanziellen Kosten verbunden.

++ THEMENBILD ++ E-MOPEDS / RADFAHRER / RADWEG / RAD / MOPED / VERKEHR

 E-Mopeds werden künftig von den Radwegen verschwinden.

Für wen wird es künftig eine Helmpflicht geben?

Neben den E-Moped-Fahrern werden künftig auch alle  E-Bike-Fahrer bis zum  14. Lebensjahr sowie alle E-Scooter-Fahrer bis zum 16. Lebensjahr Helme tragen müssen.

Warum gibt es keine Helmpflicht für alle?

Man wolle nicht „überregulieren“, stattdessen setze man auf Eigenverantwortung, heißt es. Schließlich könnte eine pauschale Helmpflicht, wie bereits berichtet, zu Schwierigkeiten bei Verleih-Systemen führen. Man habe deshalb davon abgesehen, heißt es aus dem Ministerium. Zudem hofft man auf einen Effekt wie beim Skifahren, wo der Helm nur für die Jugend Pflicht ist, viele Erwachsene aber mittlerweile freiwillig einen Helm tragen. 

Wer kontrolliert die Helmpflicht bei Leih-Geräten?

Vor allem bei Verleih-Systemen wird es für die Betriebe schwierig sein, die Einhaltung der Helmpflicht zu kontrollieren. Ob die Verantwortung allein auf Nutzer-Seite liegen soll, ist noch unklar. 

Gibt es für E-Bikes und E-Scooter weitere  Regeln?

Für E-Bikes nicht. Bei den E-Scootern wird die Promillegrenze von  0,8  auf 0,5 Promille gesenkt. Die Mitnahme von Waren sowie Personen wird untersagt, wobei Letzteres bereits gilt und nur juristisch nachgeschärft wird. Zudem werden E-Scooter mit Blinkern und einer Klingel ausgestattet sein müssen.

Was bedeutet das für E-Scooter-Verleiher?

Die Geräte der meisten Verleiher sind weder mit einer Klingel noch mit Blinker ausgerüstet. Für Verleiher dürfte dies bedeuten, dass sie ihre Flotten nachrüsten müssen. Auch Private müssen um- und nachrüsten.

Wann treten die neuen Regeln in Kraft?

Der Entwurf der Novelle geht nun in eine sechswöchige Begutachtungsphase. In Stein gemeißelt ist also noch nichts. Die Änderungen in Bezug auf die kamerabasierte Verkehrsberuhigung sowie die E-Scooter und E-Bikes sollen aber am 1. Mai 2026 in Kraft treten. Jene in Bezug auf die E-Mopeds erst am 1. Oktober 2026. Damit wolle man die Regelungen für die E-Moped-Fahrer „verträglicher gestalten“ heißt es. 

Wie lauten die ersten Reaktionen?

Erfreut über den Entwurf der Novelle zeigt sich Wien – in Form von Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) – sowie der Verkehrsclub Österreich (VCÖ). 

Kommentare