Strafen und Tote schrecken nicht ab: Zu viele telefonieren am Steuer
Handys am Steuer ohne Freisprecheinrichtung sind in Österreich streng verboten. Wer von der Polizei dabei erwischt wird, muss mit einer Strafe von 100 Euro rechnen. Das gilt bei einem Organmandat. Im Falle einer Anzeige steigt der Betrag auf 140 Euro.
Dennoch sind viele Autofahrerinnen und Autofahrer undiszipliniert, wie eine aktuelle Umfrage der Autobahngesellschaft Asfinag ergeben hat. Besonders oft mit Handy unterwegs sind die Wiener und die Tiroler.
12 Menschen verloren im Vorjahr ihr Leben
Österreichweit sind 14 Prozent ohne Freisprecheinrichtung hinterm Steuer und tippen bisweilen sogar Nachrichten und Mails. Besonders viele Risikolenker sind in Wien unterwegs, wo jeder sechste Autofahrer ein solches Verhalten zugibt. Die meisten machen jedoch die Straßen in Tirol unsicher: Jeder fünfte Autolenker bricht das Gesetz. Das ist das Ergebnis einer IFES-Umfrage im Auftrag der Asfinag.
Handy am Steuer ist kein Kavaliersdelikt: Im Vorjahr gab es 569 Unfälle, 119 Verletzte und zwölf Tote durch Ablenkung, warnte die Autobahngesellschaft in einer Aussendung.
Je jünger, desto öfters am Handy
Insgesamt knapp 60 Prozent der Befragten gaben zu, das Handy während der Fahrt auf die eine oder andere - teils weniger risikoreiche - Art zu nutzen. Bei den Jüngeren (unter 30 Jahre) waren es sogar 80 Prozent. 17 Prozent aller Umfrageteilnehmerinnen und -teilnehmer halten sich für geschickt genug, gleichzeitig zu lenken und mit dem Handy beim Fahren zu hantieren. Insgesamt jede und jeder Zweite hantiert immer wieder am Navigationsgerät oder Radio.
Die Umfrage ergab zudem, dass im Österreichschnitt vier von fünf Befragten glauben, dass sie besser fahren als andere. Die Wienerinnen und Wiener sind noch mehr von ihren Fahrkünsten überzeugt: 88 Prozent beantworteten die Frage dort mit einem klaren "Ja" und führen damit das Ranking der Bundesländer an, knapp gefolgt von den Niederösterreichern (87 Prozent) und den Steirern (85 Prozent).
Handy am Steuer in Österreich: Regeln
Freisprechen
- Das Telefonieren während der Fahrt ist nur mit Benützung einer Freisprecheinrichtung zulässig - das Telefon zwischen Schulter und Kopf zu klemmen ist verboten. Das Handy muss dazu nicht fix verbaut sein. Freisprecheinrichtungen müssen nicht fix verbaut sein - es kann sich auch um ein Handy mit Kopfhörern (mit ausreichend langem Kabel oder Funk) handeln. Telefonieren mit Lautsprecherfunktion und Siri sind erlaubt, solange der Blick auf der Straße bleibt.
- Wenn das Handy nur zum Telefonieren verwendet wird, spricht nichts dagegen, wenn der Lautsprecher quasi als "Freisprecheinrichtung" verwendet wird. Dasselbe gilt, wenn mit Spracherkennungssoftware wie "Siri" gearbeitet wird.
Das Smartphone als Navi
- Das Mobiltelefon darf als Navigationssystem verwendet werden, sofern es im Wageninneren befestigt ist.
- Es ist jedoch nicht erlaubt, während der Fahrt eine Adresse einzugeben, da es durch die Blickabwendung auf die Tastatur und das Display zu einer Ablenkung kommt.
- Adressen müssen daher schon vor der Fahrt eingegeben werden oder das Fahrzeug muss dafür angehalten werden.
Messaging während der Fahrt
- Während des Fahrens ist nur das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung und die Verwendung des Handys als Navigationssystem, sofern es im Wageninneren befestigt ist, erlaubt.
- Das Schreiben und Lesen von SMS, E-Mails oder Nachrichten auf Social-Media-Kanälen sowie das Internetsurfen während der Fahrt ist ausdrücklich verboten und strafbar.
Die Asfinag betreibt entlang der 2.250 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen 59 Rastplätze und 108 Parkplätze. Dazu kommen noch 89 Raststationen mit Tankstellen und Restaurants mit ausreichend Parkplätzen.
Im Durchschnitt steht damit alle neun Kilometer eine Rastmöglichkeit zur Verfügung. Bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h sind das nur knapp vier Minuten, die man zu so einem Platz benötigt, um gefahrlos Nachrichten lesen oder schreiben zu können, zu telefonieren, das Navi zu programmieren oder auch den passenden Radiosender einzustellen.
Musik hören am Handy
- Es spricht grundsätzlich nichts dagegen, wenn während des Fahrens mit dem Mobiltelefon Musik gehört bzw. über die Fahrzeuganlage abgespielt wird.
- Es dürfen jedoch während des Fahrens keine einzelnen Musiktitel ausgewählt werden, da hier durch die Suche und die Auswahl über das Display des Mobiltelefons der Blick von der Straße und dem Verkehrsgeschehen abgewendet wird.
Handy aufladen
- Während der Fahrt darf das Mobiltelefon nicht zum Laden (z.B. an ein Kabel im Zigarettenanzünder) angeschlossen werden.
- Selbst mit Freisprecheinrichtung wird diese Handhabung nicht möglich sein, weil im Regelfall genau auf die richtige Positionierung des Steckers geachtet werden muss und normalerweise auch beide Hände benötigt werden.
Speichern einer Rufnummer
- Das Speichern einer Rufnummer während des Fahrens ist verboten.
Der Halt an der Stopptafel
- Bei einer Stopptafel darf das Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung nicht verwendet werden.
Im Stau
- Ob das Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung im Stau verwendet werden darf, kommt auf die konkrete Situation an.
- Ist der Stau so erheblich, dass ein Fahren nicht möglich ist, spricht nichts dagegen, dass ohne Freisprecheinrichtung telefoniert wird bzw. das Handy anderweitig verwendet wird.
- Handelt es jedoch um "stop and go"-Verkehr, ist das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung sowie jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons nicht zulässig.
Aufheben des Handys
- Fällt das Handy während der Fahrt runter, darf es aufgehoben werden, wenn eine Hand am Lenkrad bleibt und keine Blickabwendung von der Straße bzw. vom Verkehrsgeschehen weg erfolgt.
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