Großglockner-Drama: Wie geht es nach dem Prozess weiter?

Sowohl Verteidigung als auch Anklage wollen das Urteil im Prozess nicht akzeptieren. Wie und wann geht es also weiter? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Der Großglockner Berg bei Sonnenaufgang.

Die Bergtour eines 37-jährigen Salzburgers und seiner 33-jährigen Partnerin endete am 19. Januar 2025 auf tragische Weise. 

Kerstin G., die noch nie zuvor im Winter unterwegs gewesen war, erfror in der Nacht allein rund 50 Meter unterhalb des Gipfels, während ihr Partner, Thomas G. versuchte, Hilfe zu holen. 

Am 19. Februar 2026 folgte der Prozess gegen den Thomas G. wegen grob fahrlässiger Tötung. Er wurde am Landesgericht Innsbruck zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt. Die genaue Urteilsbegründung von Richter Norbert Hofer können Sie hier im Detail nachlesen. Im Wesentlichen sah Richter Hofer den alpinistisch erfahreneren Thomas P. als Führer aus Gefälligkeit - damit sei ihm auch die Verantwortung für Kerstin G. zugefallen. In kleineren Punkten, etwa die Verständigung der Bergrettung folgte Hofer der Argumentation der Staatsanwaltschaft jedoch nicht. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben Berufung eingelegt.

  • Warum legte der Anwalt des verurteilten 37-Jährigen Berufung ein?

Anwalt Kurt Jelinek fordert eine geringere Strafe, außerdem sieht er schwere Mängel im Verfahren. Insbesondere was die Befragung P.s durch die Bergrettung betrifft. Das war einer der meist-diskutierten Punkte im Prozess selbst. 

Jelinek hat deshalb Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe angemeldet.  

Die Staatsanwaltschaft fordert hingegen, dass das Oberlandesgericht das Strafmaß überprüft. Maximal wären drei Jahre Haft möglich. Richter Hofer hatte sich für ein milderes Strafmaß entschieden. Als mildernd bei der Strafbemessung wertete er die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten Thomas P. und den Verlust seiner Lebensgefährtin. Außerdem sei die den Angeklagten belastende öffentliche Diskussion in den sozialen Medien berücksichtigt worden. 

Hätte lediglich Verteidiger Jelinek Berufung eingelegt, hätte das sogenannte Verschlechterungsverbot gegolten. Die Strafe hätte also jedenfalls nicht verschärft werden können. Die Frage nach dem Strafmaß ist jetzt wieder offen. 

  • Was passiert bei einer Berufung wegen Nichtigkeit?

Nichtigkeit liegt vor, wenn besonders gravierende Verfahrensfehler passiert sind – so schwer, dass das Urteil eigentlich gar nicht gültig sein dürfte. Das Oberlandesgericht muss nun also prüfen ob solche Rechtsfehler vorliegen.

Wird ein Urteil verkündet, muss spätestens innerhalb von drei Tagen beim Bezirksgericht oder Landesgericht bekannt gegeben werden, dass ein Rechtsmittel – in diesem Fall eine Berufung – eingelegt wird. Nach Zustellung der schriftlichen Ausfertigung des Urteils hat man vier Wochen Zeit, das Rechtsmittel schriftlich zu begründen.

  • Welche Stelle ist für die Entscheidung über eine Berufung wegen Nichtigkeit zuständig?

In diesem konkreten Fall entscheidet über die Berufung das Oberlandesgericht Innsbruck. Damit geht das Verfahren in die nächste Instanz, nämlich an das Oberlandesgericht. In dem Fall müsste die Verhandlung vom Erstgericht, dem Landesgericht Innsbruck, wiederholt werden.

  • Was ist das Besondere an einer Berufung wegen Nichtigkeit?

Es werden keine neuen Tatsachen vorgebracht, argumentiert wird ausschließlich mit dem, was im Urteil und im bisherigen Verfahren geschehen ist. Ist die Berufung erfolgreich, wird das Urteil oder der Strafausspruch – aufgehoben.

Auf den Großglockner-Prozess umgelegt bedeutet dies, dass die Verhandlung vom Erstgericht, dem Landesgericht Innsbruck, wiederholt werden müsste. Das Verfahren wird quasi auf Anfang gesetzt, damit unter rechtlich korrekten Verfahrensbedingungen neu verhandelt und entschieden wird.

  • Was sind die nächsten Schritte im Großglockner-Fall?

Das Oberlandesgericht Innsbruck prüft nun die eingebrachten Rechtsmittel als Berufungsgericht. Dies könnte zu einer Neubewertung des Falles führen. In diesem Fall könnte das Urteil aufgehoben und das Verfahren zur neuerlichen Verhandlung an das Erstgericht zurückverwiesen werden.

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