Grazer Polizisten wegen Nazi-Äußerungen vor Gericht

STEIERMARK: PROZESS GEGEN ZWEI POLIZISTEN WEGEN SMS MIT RECHTSRADIKALEM INHALT
Der Beamte soll mehrfach rechtsextreme, homophobe und frauenfeindliche Äußerungen getätigt haben.

Im Grazer Straflandesgericht haben sich am Montag ein Polizist und eine Polizistin wegen diverser Nazi-Äußerungen verantworten müssen. Der Beamte soll mehrfach rechtsextreme, homophobe und frauenfeindliche Äußerungen getätigt haben. Seine Kollegin schickte ihm ein Bild vom lachenden Adolf Hitler.

Die beiden Beschuldigten waren in der Polizeiinspektion Kollegen. Einige der inkriminierten Äußerungen sollen im Aufenthaltsraum gefallen sein. Der Polizist habe sich laut Staatsanwalt Johannes Winklhofer „immer mehr in Richtung nationalsozialistische Grundhaltung“ entwickelt.

Es fielen auch mehrfach frauenfeindliche Äußerungen. Bei der Hausdurchsuchung wurden „Indizien für seine Faszination für Adolf Hitler gefunden“, betonte der Staatsanwalt.

Lachender Hitler

Seine Kollegin musste sich nur für zwei Handy-Nachrichten verantworten. Sie hatte zum Beispiel ein Bild vom lachenden Adolf Hitler verschickt. „Wenn man das alles verharmlost, macht man die Tore wieder weit auf dafür“, warnte der Ankläger.

Das seien alles nur „ein paar dumme Witze“ gewesen, rechtfertigte sich der Angeklagte, „es war sarkastisch gemeint“. Im Übrigen hätten sich die Zweitangeklagte und die Hauptzeugin zusammengetan, „um mich aus der Dienststelle hinauszumobben.“

Die Zeugin, die die Aussagen im Aufenthaltsraum gehört haben will, soll laut Verteidiger „grundsätzliche Probleme“ mit dem Angeklagten gehabt haben.

Beschwerde ignoriert

Die Polizistin hatte laut ihrem Verteidiger „nicht einmal einen bedingten Vorsatz, Hitler zu glorifizieren“, sie wollte sich nur „mit ihrem Kollegen gut stellen“. Sie habe sich wegen einer frauenfeindlichen Äußerung bei ihrem Vorgesetzten beschwert, weil sie sich persönlich beleidigt gefühlt habe.

Doch ihre Beschwerde stieß offenbar auf taube Ohren. „Es ist verständlich, dass sie einfach für gute Stimmung sorgen wollte, indem sie ihm die Bilder schickte“, versuchte der Verteidiger eine Erklärung für das Versenden der Fotos zu finden. Die Hausdurchsuchung bei der Frau brachte übrigens kein belastendes Ergebnis.

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