Kart-Boom sorgt für Sicherheitsstreit

Karts können für den Verkehr zugelassen werden, sind dort aber deutlich benachteiligt.
Go-Kart als No-Go im Straßenverkehr? Kunden nutzen neues Angebot, ÖAMTC warnt vor Gefahren.

Menschen in Go-Karts, die mit dem Hinterteil fast am Asphalt sitzen, schlängeln sich gleichberechtigt mit anderen Autos durch den Straßenverkehr – diese Szenen sind aktuell in Kärnten keine Ausnahmeerscheinung. Das Frühlingswetter der vergangenen Tage sorgt im südlichsten Bundesland für einen regelrechten Kart-Boom, der ÖAMTC hingegen warnt postwendend vor den Gefahren dieses Verkehrsmittels.

Eine EU-Betriebserlaubnis ermöglicht es, dass Go-Karts auch für den Straßenverkehr zugelassen werden können. Seit zwei Wochen bietet in Kärnten die Firma "Fun Karts" mit Standorten in Klagenfurt, Villach und Völkermarkt derartige Fahrzeuge zur Miete an. Und trifft damit offensichtlich den Zeitgeist. "Ja, man kann von einem Boom sprechen", sagt Geschäftsführer Hans-Jörg Levitschnig. "Kart fahren auf Kärntens öffentlichen Straßen ist und bleibt nicht nur ein Traum sondern wird Wirklichkeit. Mit Fun Karts ist dies möglich und auch erwünscht", heißt es im Flugblatt, das offenbar massenhaft Kart-Piloten anlockt. "Die Kunden nutzen unser Angebot und genießen die Karts zum Sightseeing, das ist der ideale Freizeitspaß", argumentiert Levitschnig.

Kein Gurt, keine Knautschzone

Der ÖAMTC Kärnten hingegen rät, diesen Spaß nur auf gesicherten Kartbahnen und nicht im Straßenverkehr zu genießen. "Karts haben keine Knautschzone, keine Airbags und liegen extrem tief – daher sind sie für mehrspurige Fahrzeuge kaum sichtbar. Auch Sicherheitsgurte sind nicht vorhanden. Kart-Lenker müssten in Gefahrensituationen jederzeit aus dem Fahrzeug springen können, lautet die Begründung", prangert Oliver Weber, Technischer Leiter des ÖAMTC Kärnten, die mangelnde Sicherheit an. Mit ihren 13 PS würden die Geschoße 89 km/h auf die Straße bringen und dürften aufgrund der Gesetzeslage und der Bauartgeschwindigkeit sogar Autobahnen befahren.

Levitschnig hingegen betont, dass Fahrten auf Autobahnen und Schotterstraßen im Mietvertrag ausdrücklich ausgenommen seien. Wenn man das Gefährt kaufe (der Preis beträgt rund 4000 Euro, Anm.), könne man damit natürlich jede Straße befahren.

Außerdem sei beim Kartverleih die Einhaltung der 0,0-Promille-Grenze verpflichtend. Und jedem Kunden würde eine halbstündige Einschulung zuteil werden, damit er sich mit der Handhabung eines Karts vertraut mache. "Aber ansonsten muss ich davon ausgehen, dass jemand, der einen A- oder B-Führerschein vorweist, auch die geistige Fähigkeit hat, ein Kart zu lenken", betont Levitschnig.

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