Glyphosat-Verbot: Kärnten kämpft weiter

Glyphosat-Verbot: Kärnten kämpft weiter
Nach der Abfuhr seitens der Europäischen Union kommt ein neuer Entwurf für kleine Anwender

Ein EU-weit zugelassenes Produkt auf regionaler Ebene verbieten zu wollen, scheint ein sinnloses Unterfangen. Nichtsdestotrotz startet das Land Kärnten nun den zweiten Versuch, um die Verwendung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat per Gesetz für kleinere Anwender zu untersagen. Gewerbliche Nutzer wie Landwirte bleiben ausgenommen.

Der erste Anlauf endete mit einer Abfuhr: Ein Verbot von Glyphosat würde den grundlegenden Vorschriften über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln widersprechen, teilte Brüssel im März dieses Jahres mit. Die Kommission vermisste außerdem im Entwurf des Kärntner Pflanzenschutzmittelgesetzes Angaben, warum die Zulassung von Glyphosat wegen „spezifischer ökologischer oder landwirtschaftlicher Bedingungen“ verwehrt werden sollte.

Experten im Boot

Das Land nahm diese Rechtsansicht zähneknirschend zur Kenntnis – und arbeitete einen neuen Entwurf aus. „Nachdem wir diesen eng mit Experten auf EU-Ebene abgestimmt haben, sind wir optimistisch, dass wir Glyphosat und andere gefährliche Pestizide bestmöglich aus unserem Bundesland verbannen können“, betonen die treibenden Kräfte, die SPÖ-Politiker, Landeshauptmann Peter Kaiser und Klubobmann Herwig Seiser.

Die neue Formulierung orientiert sich an einem Gesetzesentwurf Belgiens aus dem Jahr 2009, dem die EU-Kommission zugestimmt hat. Dort heißt es: „Mitgliedsstaaten ist es freigestellt, das Vorsorgeprinzip anzuwenden, wenn wissenschaftliche Unwissenheit besteht, ob die in ihrem Hoheitsgebiet zuzulassenden Pflanzenschutzmittel Gefahren für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder Umwelt bergen.“

An dieser Stelle hakt das künftige Kärntner Pflanzenschutzmittelgesetz ein und sieht ein Verbot der Anwendung biologisch nicht abbaubaren Pflanzenschutzmitteln durch private Anwender vor, „…weil diese anders als gewerbliche Nutzer über keinerlei Befähigungsnachweis verfügen und ihnen daher auch nicht zuzumuten ist, die langfristigen Folgen für Natur, Umwelt und Lebewesen einzuschätzen.“ Laut Land Kärnten ist das belgische Gesetz aber noch nicht in Kraft gesetzt.

Österreichs südlichstes Bundesland will den Entwurf diesen Donnerstag im zuständigen Landtagsausschuss verabschieden, zur Notifizierung (also Bekanntgabe, Anm.) nach Brüssel schicken und möglichst rasch per Gesetz durchpeitschen. „Wir würden eine Vorreiterrolle in Europa einnehmen“, hofft Kaiser auf das Okay aus Brüssel. Kärnten käme damit einem weitgehenden Glyphosat-Verbot nahe.

Verordnung aufrecht

Eine im Jänner 2018 in Kraft getretene Verordnung, die die Verwendung des Unkrautvernichtungsmittels auf „sensiblen öffentlichen Flächen“ untersagt, ist nämlich nach wie vor aufrecht. Sie betrifft Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Horte, Kinderspielplätze, öffentliche Park- und Gartenanlagen, Sportplätze und andere Freizeiteinrichtungen.

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