Gesetzeslücke ausgetrickst: Durchs Hintertürchen in die Ehe
Für Betroffene ist es einfach nur absurd. Paare, die in Österreich (miteinander) verpartnert sind, können diese Partnerschaft nicht in eine Ehe umwandeln lassen. Erst müssen sie sich (voneinander) trennen. Nicht, weil sie sich nicht mehr lieben, sondern weil es das Gesetz so will.
Der KURIER berichtete bereits über den Fall eines betroffenen Paares, dem der Schritt in die Ehe verwehrt wurde. Nun meldete sich ein anderes Paar aus Wien. Und das hat zufällig eine Lücke gefunden, um das verunglückte Gesetz zu umgehen.
Heirat wider Willen
Peter R. und Sonja L. haben sich im Vorjahr ganz bewusst für eine eingetragene Partnerschaft entschieden. „Wir waren beide schon einmal verheiratet, wir wollten das nicht mehr“, sagt der 64-jährige Peter R. Er stammt eigentlich aus Deutschland und wollte diese Verpartnerung auch in seinem Heimatland eintragen lassen. „Das ist allerdings abgelehnt worden, weil es diese Art der eingetragenen Partnerschaft in Deutschland nicht gibt.“
Doch Peter R. war es wichtig, dass seine Partnerin im Falle seines Todes auch abgesichert ist. „Also haben wir sieben Monate später in Deutschland geheiratet.“
Schon allein das war eine Herausforderung. Denn: Zwar wird die eingetragene Partnerschaft in Deutschland nicht anerkannt – ein Hinderungsgrund für das nötige Ehefähigkeitszeugnis ist sie dennoch. Mit Tricks und Kniffen fanden die deutschen Behörden allerdings einen Ausnahmeweg. „Die Standesbeamten haben sich totgelacht“, sagt Peter R., der selbst einige Semester Jus studiert hat „und zumindest weiß, wo ich die nötigen Gesetzestexte finde. Mit einem Anwalt hätten wir uns das alles nicht leisten können.“
Im nächsten Schritt wurde die in Deutschland geschlossene Ehe automatisch den österreichischen Behörden zur Eintragung mitgeteilt. Und wenige Tage später war das Paar auch in Österreich automatisch nicht mehr als verpartnert eingetragen, sondern verheiratet. Die Hochzeit im Ausland machte es möglich.
Ins Ausland ausweichen
„Wir haben ungewollt ein Hintertürchen gefunden. Das könnte auch anderen Paaren helfen, wenn die österreichische Gesetzgebung diesen Weg noch lange blockiert“, sagt Herr R. Denn das Problem ist seit Jahren bekannt. Der Entwurf, um diese absurde Situation zu reparieren, liegt schon lange vor. Doch es fehlt die „politische Einigung“ – sie ist aktuell auch nicht abzusehen.
Im konkreten Fall von Herrn R. und seiner Partnerin/Frau wurde die Geschichte aber noch kurioser. Denn das Paar legte gar keinen Wert darauf, in Österreich verheiratet zu sein. Ein neuer Schriftverkehr mit Behörden und Gerichten folgte – er füllt insgesamt mehrere Ordner. Das Paar aus Wien bewies schließlich den längeren Atem und bekam recht.
Partner und Eheleute
Und das führt zu einer besonderen Konstellation: Peter R. und seine Partnerin Sonja L. sind somit in Österreich verpartnert. Gleichzeitig sind sie in Deutschland verheiratet. „Jetzt feiern wir jedes Jahr zweimal Hochzeitstag“, sagt Herr R mit einem Lachen. „Sollten wir uns jemals trennen lassen wollen – das wird bei der aktuell herrschenden Bürokratie wohl ein Ding der Unmöglichkeit.“
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