Vor einiger Zeit entschloss sich das Paar, die Partnerschaft "upzugraden" – und zu heiraten. "Wir sind zum Standesamt, um uns anzumelden. Zwei Tage später bekommen wir einen Anruf, dass das leider nicht möglich ist." Zu diesem Zeitpunkt fing für das Paar die Reise durch den Behörden-Dschungel an.
Empfehlung, aber kein Gesetz
Man stieß auf ein Schreiben des Innenministeriums zu der Sachlage. In dem wurde den Standesämtern im Dezember 2018 mitgeteilt: "Die Bestimmungen können dahingehend interpretiert werden, dass eingetragene Partner miteinander eine Ehe schließen können, ohne dass zuvor ihre eingetragene Partnerschaft aufgelöst werden muss."
Dem widersprach wiederum das Justizministerium, an das sich Isabella P. und Manuel S. gewendet hatten: "Eine legistische Klarstellung ist bislang nicht erfolgt." Aber zumindest in dieser Regierungsperiode solle das Ehe- und Partnerschaftsrecht reformiert und diese Frage geregelt werden. Dazu gab es die Empfehlung, sich doch juristischen Beistand zu suchen.
Keine "politische Einigung"
Auf KURIER-Anfrage heißt es, dass man aktuell an der Kindschaftsrechtsreform arbeite. "Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, wird die Ehe- und Partnerschaftsreform umgesetzt werden." Ein Entwurf liege bereits vor, doch dafür fehle noch eine "politische Einigung". Und: Isabella P. und Manuel S. sind nicht das einzige Paar, das betroffen ist.
"Das ist tatsächlich eine Gesetzeslücke", sagt Brigitte Birnbaum, stellvertretende Präsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien. "Verrückt", nennt sie das. Denn das Problem ist seit Jahren bekannt.
Die Trennung kostet
Noch verrückter ist die Tatsache, dass das verhinderte Ehepaar eine kostenpflichtige Trennungsberatung durchlaufen muss. Ohne sich trennen zu wollen. "Und theoretisch gibt es ja auch benannte Trennungsgründe. Eine Ehe gehört da nicht dazu", ärgert sich Isabella P.
Anwältin Birnbaum sieht wenig Sinn darin, den Sachverhalt juristisch durchzukämpfen. Sie rät dazu, abzuwarten. Bis zum Sommer allerdings wird sich das kaum ausgehen. Isabella P. und Manuel S. werden trotzdem feiern. "Dann machen wir eine freie Trauung."
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