Angedrohte Geiselnahme in ÖBB-Railjet: "Hat uns todernst in die Augen geschaut"
Die ÖBB setzt bei der Modernisierung der Railjets auf Holzoptik und mehr Komfort.
Zusammenfassung
- 31-jähriger Lette drohte im ÖBB-Railjet zwei Frauen mit Geiselnahme und versetzte sie in Angst, was einen Polizeigroßeinsatz auslöste.
- Der Mann wurde wegen mehrerer Delikte, darunter gefährliche Drohung und Widerstand gegen die Staatsgewalt, zu zwei Jahren Haft verurteilt.
- Der Angeklagte zeigte sich geständig, entschuldigte sich für sein Verhalten und bat um eine Entzugstherapie während der Haft.
Ein 31-jähriger Mann, der Anfang November in einem Railjet der ÖBB zwei weiblichen Reisenden mit einer Geiselnahme gedroht und die beiden Vorarlbergerinnen in Furcht und Unruhe versetzt hatte, ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen einer Reihe an Delikten zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Lette war damit ebenso einverstanden wie die Staatsanwältin.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Mann in ÖBB-Railjet bedrohte Frauen
Zu dem Zwischenfall, der einen Großeinsatz der Polizei auslöste, war es am 3. November 2025 auf der Strecke Wien-Innsbruck in einem Großraumwaggon gekommen. Der Angeklagte, der wegen Vermögensdelikten in Deutschland vier Vorstrafen aufweist, erkundigte sich bei den beiden Frauen, ob der Zug über Deutschland fährt. Als diese das bejahten, meinte der Mann, dass er in Deutschland per Haftbefehl gesucht werde, und wollte wissen, ob der Zug in Deutschland halt macht. Die Frauen verneinten das, was den 31-Jährigen offenbar nicht beruhigte.
"Er war ganz hibbelig und nervös", schilderte eine der zwei Frauen dem Gericht. Mehrfach habe er sich bei ihnen erkundigt, "ob die Polizei kommt. Dann hat er plötzlich gesagt, er hat eine Waffe dabei und wenn die Polizei kommt, nimmt er uns als Geiseln", gab die 29-Jährige zu Protokoll. Sie sei "schockiert" gewesen, zumal der Mann mit den Fingern seiner rechten Hand eine Schusswaffe geformt hätte.
"Er hat uns todernst in die Augen geschaut"
"Für mich war er relativ unberechenbar", meinte im Anschluss die zweite Vorarlbergerin. Sie hätten daher den Waggon verlassen, um sich andere Sitzplätze zu suchen. Als sie bemerkten, dass ihnen der Mann folgte, hätten sie sich an einen Schaffner gewandt, "weil wir Angst gehabt haben", teilte die 27-Jährige dem Gericht mit. Die Gesamtsituation sei "alarmierend" gewesen: "Er hat uns todernst in die Augen geschaut Wir waren in einem Ausnahmezustand."
Der ÖBB-Mitarbeiter verständigte die Polizei. Weil die Exekutive eine mögliche Geiselnahme befürchtete, wurde ein Großaufgebot zum Salzburger Hauptbahnhof beordert, wo der Lette aus dem Zug geholt wurde. Dabei leistete er heftige Gegenwehr, ehe er am Bahnsteig fixiert und in Handschellen gelegt werden konnte. "Er war hochaggressiv", stellte ein an der Amtshandlung beteiligter Polizist klar.
"Tut mir leid, dass ich den Mädchen Angst eingejagt habe"
"Es tut mir leid, dass ich den Mädchen Angst eingejagt habe. Es war sehr dumm von mir", stellte der Angeklagte fest. Er sei damals alkoholisiert gewesen: "Jetzt bin ich nüchtern. Was muss in meinem Kopf gewesen sein, dass ich den Mädchen so etwas sage!" Er sei selbstverständlich nicht bewaffnet gewesen, betonte der 31-Jährige.
Gegen seine Festnahme habe er sich insofern gewehrt, als die Polizisten ihm weh getan hätten: "Ich wollte, dass die damit aufhören, meinen Arm zu verdrehen."
Der Mann dürfte allerdings grundsätzlich ein Aggressionsproblem haben. Am 14. Juni 2025 hatte er in einem Wiener Spital gegen eine Ärztin die Hand zum Schlag erhoben und die Frau angespuckt. Der Lette, der zuletzt ohne festen Unterstand in der Bundeshauptstadt lebte, war von einem Rettungsdienst aufgelesen und wegen offener Wunden an den Beinen ins Krankenhaus gebracht worden.
Dort wurde er nach seinem Dafürhalten nicht schnell genug behandelt. Er habe "stundenlang gewartet" und "keine Medikamente bekommen", meinte er vor Gericht. Daher sei er zur Ärztin "beleidigend" gewesen: "Ich war sehr sauer. Ich war vielleicht ein bisschen impulsiv." Hingespuckt habe aber nicht, behauptete er.
Gegen die über ihn verhängte zweijährige Freiheitsstrafe wegen Nötigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt, versuchter Körperverletzung und gefährlicher Drohung hatte er keine Einwände. Er ersuchte lediglich darum, die Haftstrafe in seiner Heimat verbüßen zu dürfen, sollte in Österreich keine Möglichkeit bestehen, mittels einer Entzugstherapie von Alkohol und Opiaten loszukommen, die er seit längerem konsumiere.
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