Prozess um Geiselnahme in Gmunden: "Wollte Wohnung für immer im Gefängnis"

Prozess um Geiselnahme in Gmunden: "Wollte Wohnung für immer im Gefängnis"
Bedrohte Mitarbeitende im AMS Gmunden und nahm eine Geisel: 37-Jähriger ist geständig: 10 Jahre Haft und Einweisung.

Ein 37-Jähriger ist am Donnerstag von einem Geschworenensenat im Landesgericht Wels wegen einer Geiselnahme im AMS Gmunden zur Mindeststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wird er in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Sein Motiv: Der bisher unbescholtene, arbeitslose und verschuldete Mann habe eine „Wohnung für immer“ im Gefängnis gesucht, sagte die Staatsanwältin.

Mit Küchenmesser und Handschellen

Als der Mann am 19. September 2024 in das AMS-Gebäude kam, habe er in seinem Rucksack drei große Küchenmesser und vier Handschellen gehabt, heißt es in der Anklage. Bei einem Infostand soll er einen Mitarbeiter bedroht und danach einen Betreuer als Geisel genommen haben. Auch eine weitere AMS-Mitarbeiterin soll er bedroht haben.

Anschließend forderte er alle anderen Personen, die sich auf derselben Etage aufhielten, auf, das Gebäude zu verlassen, rief selbst die Polizei, verlangte nach der Verhandlungsgruppe und wurde wenig später festgenommen.

Die Staatsanwältin beschrieb zunächst die wenig erfolgreiche Berufslaufbahn des Angeklagten. Im Juni war sein Arbeitslosengeld ruhend gestellt worden, weil er durch sein Verhalten immer wieder selbst dazu beigetragen hatte, dass aus Jobangeboten nichts wurde.

Die Mietrückstände und Schulden seien immer mehr geworden, die Delogierung drohte und der Mann habe zu recherchieren begonnen, wie er zu einer „Wohnung für immer“ komme, zitierte die Anklagevertreterin die Verantwortung des Angeklagten.

Erpresserische Entführung und Nötigung

Er habe nachgeforscht, „welche Straftat muss ich begehen, damit ich möglichst lange ins Gefängnis komme und niemanden verletzen muss“. Dabei sei er auf eine Geiselnahme gekommen. 

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf erpresserische Entführung und Nötigung. Dafür droht eine Freiheitsstrafe von zehn bis 20 Jahren Haft.

Ein Gutachten bescheinigt dem Mann Zurechnungsfähigkeit, aber auch Gefährlichkeit aufgrund einer Persönlichkeitsstörung. Die Staatsanwaltschaft will daher eine Strafe und eine Einweisung. 

„Angst, die Existenz zu verlieren“

Ihr Mandant bedaure die Tat und habe mittlerweile eingesehen, einen Fehler gemacht zu haben, sagte die Verteidigerin. Er habe sich beim AMS mit einem Brief entschuldigt und werde sich umfassend geständig verantworten. 

Sein Motiv: „Er hatte Angst, seine Existenz zu verlieren.“ Der 37-Jährige selbst sagte, er wäre damals bereit gewesen, sich von der Polizei erschießen zu lassen.

In seiner Einvernahme gab er sich reuig: „Das ist schon heftig, was ich da an den Tag gebracht habe.“ Das sei ihm heute bewusst, „ich hätte es anders lösen müssen“. Es sei ihm auch klar, dass Verletzungen auch psychisch sein könnten, meinte er in Hinblick auf die Geisel. Mit der Diagnose des psychiatrischen Gutachters, der ihm eine Persönlichkeitsstörung attestiert, ist er aber nicht einverstanden.

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