Gastronomie will Ausnahme für Parteien bei Festen kippen
"Wir fordern alle Abgeordneten auf, sich auf ihre Rolle als Volksvertreter zu besinnen und sich vom Vorhaben der rechtswidrigen Parteienförderung über die Hintertür auf Kosten der Gastronomie zu distanzieren."
Mario Pulker, Bundesobmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wirtschaftskammer, gibt sich kämpferisch und will die Sonderregelung für Parteien bei der Registrierkassenpflicht kippen. Die besagt nämlich, dass nicht nur gemeinnützige Vereine, sondern auch Parteien und politische Vorfeldorganisationen bald die Möglichkeit haben sollen, Vereinsfeste bis zu einem Umsatz von 15.000 Euro pro Jahr steuergünstig und ohne Registrierkasse zu veranstalten.
Verfassungsklage
"Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten auf verfassungsrechtlicher und europäischer Ebene ausschöpfen", sagte Pulker am Mittwoch und plant nach dem Beschluss im Parlament am 6. Juli eine Verfassungsklage. Rückendeckung bekommt er von Verfassungsjurist Heinz Mayer, aus dessen Sicht die Regelung gleich mehrfach rechtswidrig und unsachlich sei: "Die Gleichbehandlung von ungleichen Tatbeständen ist eindeutig eine verfassungswidrige Regelung. Die steuerliche Begünstigung ist bei gemeinnützigen Vereinen, die im Interesse des Gemeinwohls tätig werden, gerechtfertigt, bei politischen Organisationen aber keinesfalls."
Pulker sieht nicht nur für seine Branche, sondern auch für die Feuerwehren Nachteile: "Auch die Blaulichtorganisationen befürchten, dass die Bewohner jeden Euro nur ein Mal ausgeben können." Er rechnet vor, dass der jährliche Schaden für die Gastronomie mindestens 95 Millionen Euro betragen wird, sollte der steuerliche Freiraum alleine durch drei Parteien in 2100 Gemeinden ausgeschöpft werden.
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