Empfindliche Geldstrafe für Gastrobetrieb, der Mitarbeiter filmte
Der Geschäftsführer konnten via Handy auf die Überwachung zugreifen. Zwei Ex-Mitarbeiter beschwerten sich.
Eine empfindliche Strafe hat die Datenschutzbehörde gegen einen heimischen Gastronomiebetrieb ausgesprochen. Zwei ehemalige Mitarbeiter hatten geschildert, dass im Küchen- und Abholbereich Videokameras installiert waren und beschwerten sich darüber.
Was die Mitarbeiter besonders störte: Die Geschäftsführer hatten jederzeit die Möglichkeit, via Smartphone auf die Überwachung zuzugreifen. Zudem wurden die Aufnahmen 14 Tage lang gespeichert.
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