Fünfjähriger von Pistenraupe überfahren: Sechs Monate bedingt für den Fahrer

Fünfjähriger von Pistenraupe überfahren: Sechs Monate bedingt für den Fahrer
Betriebsleiter und Bergbahnen wurden freigesprochen - Urteile nicht rechtskräftig

Weihnachten 2011 in Werfenweng: Ein paar gemütliche Feiertage wollte die Familie aus Heidelberg in Deutschland im Salzburger Pongau verbringen. Es wurde ein Horrortrip.

Am 25. Dezember wurden Elias H., fünf Jahre alt, und Vater Mathias H., 33, am Rand der Skipiste von einem Pistenfahrzeug überfahren. Der Bub starb noch an der Unfallstelle, der Vater überlebte schwer verletzt.

Am Donnerstag standen der Fahrer der Pistenraupe und der Betriebsleiter der Bergbahnen Werfenweng in Salzburg vor dem Richter. Der Lenker der Pistenraupe, der seinen Job mittlerweile gekündigt hat, nahm die Schuld des Unfalls auf sich. „Ich habe die beiden nicht gesehen. Es ist mir der Fehler unterlaufen, dass ich mich auf einen Snowboardfahrer konzentriert habe und zu wenig aufgepasst habe“, sagte der 32-Jährige. Er hatte gar nicht bemerkt, dass er die beiden Skifahrer überfahren hatte; erst zwei Zeugen machten ihn darauf aufmerksam. Der beschuldigte Fahrer leide aufgrund des Unfalls an psychischen Problemen, sagte sein Verteidiger. „Es ist ihm ein Fehler passiert, der ihm zutiefst leid tut.“

„Völlig ungeregelt“

Im Gegensatz zum Fahrer beteuerte der Betriebsleiter seine Unschuld. Auch die Bergbahnen übernahmen keine Verantwortung für den Unfall. Deren Verteidiger wies daraufhin, dass zum Unfallzeitpunkt der Transport von Beschneiungsgeräten „noch völlig ungeregelt war“. Aus Sicherheitsgründen habe man die Vorsorge getroffen, dass ein Skidoofahrer den Transport von Schneekanonen mit einer Pistenraupe begleiten müsse und zur Absicherung der Piste voraus fahre. Zu dem Unfall sei es gekommen, weil der Skidoofahrer kurz nach Beginn des Abtransportes eine Matte verloren habe und deswegen zurückgeblieben sei. Der Lenker der Pistenraupe habe das nicht bemerkt und sei mit der Schneekanone allein weitergefahren.

Auch als Konsequenz des Unfalls erließ das Land Salzburg mit der Skisaison 2012/2103 eine Richtlinie, wonach Fahrten von Pistenraupen während des Liftbetriebs nur für Rettungseinsätze und bei „Betriebsnotwendigkeit“ gestattet sind.

Das Urteil: Sechs Monate bedingte Haft für den Fahrer plus 3060 Euro Geldstrafe und 15.000 Euro Schmerzensgeld an die Eltern; Freisprüche für Betriebsleiter und Bergbahnen. Nicht rechtskräftig.

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