Führerschein: Gesetz verhindert Online-Kurse
Der Fahrschulbetreiber „Easy Drivers“ mit österreichweit rund 50 Standorten holt zum Rundumschlag aus. Wie berichtet, wurden bundesweit Online-Theoriekurse in Fahrschulen angeboten, die nach derzeitigem Stand rechtlich nicht anerkannt werden und eigentlich nachgeholt werden müssten. Hunderte Fahranfänger im ganzen Bundesgebiet könnten davon betroffen sein.
Walter Harm, Geschäftsführer der in Innsbruck ansässigen Fahrschulkette, will das so nicht im Raum stehen lassen: „Wir sind überzeugt, dass nach der derzeitigen Rechtslage niemand den im Distance Learning absolvierten Theoriekurs wird nachholen müssen.“ Was für Schüler aller Schulstufen derzeit möglich ist, nämlich Online-Unterricht über Videokommunikationsdienste, müsse erst recht für Fahrschüler machbar sein. „Es ist für uns unverständlich, dass sich der Fachverband gegen Unterrichtsmethoden ausspricht, die schon längst im Bildungsbereich erfolgreich angewendet werden“, wettert Harm gegen den Verantwortlichen bei der Wirtschaftskammer.
Auf die Kritik angesprochen sagt Stefan Ebner, Geschäftsführer des Fachverbandes für Fahrschulen in der Wirtschaftskammer, dass das Gesetz Online-Theorieunterricht derzeit nicht vorsieht. Aber Ebner räumt auch ein: „Das Gesetz gehört hier weiterentwickelt.“
Kein Ansteckungsrisiko
Das reicht „Easy Drivers“-Chef Walter Harm nicht. Es sei „an Skurrilität nicht zu überbieten“, dass alle Bildungseinrichtungen Online-Kurse anbieten dürfen, die österreichischen Fahrschulen aber davon ausgesperrt sind. „Distance Learning ist auch für den Fahrschulunterricht nicht explizit verboten und erfüllt die Erfordernisse, die der Unterricht laut Kraftfahrgesetz erfüllen muss. Außerdem geht das Risiko, sich mit Corona anzustecken, so gegen null.“ Der Theoriekurs via „Distance Learning“ schließe zudem mit derselben behördlichen Theorieprüfung ab wie der Präsenzkurs im Schulungsraum. Noch dazu sei der Online-Kurs für Fahrschulen die ideale Lösung, um die Krise zu überstehen. Damit könne der „normalen“ Geschäftstätigkeit nachgegangen werden, anstatt die Unterstützungsleistungen der Politik in Anspruch nehmen zu müssen. Und: Es müssten keine Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt oder gekündigt werden, sagt Harm.
Im Gespräch mit dem KURIER sprach sich Wirtschaftskammer-Funktionär Ebner nicht per se gegen Online-Unterricht aus: „Rund 50 Prozent des Unterrichtes laufen in der Regel ohnehin schon über elektronische Medien, die anderen 50 Prozent sind der Präsenzunterricht in der Fahrschule.“ Für einen anerkannten Online-Theorieunterricht brauche es eine Gesetzesänderung. Und bis es so weit ist, würden Online-Kurse weiterhin rechtswidrig bleiben.
Victoria Schmidt
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