Vorarlberg: Flüchtlinge müssen Integrationsvereinbarung unterschreiben
Vorarlberg führt eine Integrationsvereinbarung für Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzbedürftige ein. Diese Vereinbarung stellt wichtige Grundregeln des Zusammenlebens in Österreich klar, aber auch, was an Integrationsleistungen erwartet wird. Wer etwa einen Deutschkurs verweigere, muss mit Kürzungen der Mindestsicherung rechnen, betonte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) am Dienstag.
Die rund eineinhalb Seiten lange Integrationsvereinbarung gliedert sich in drei Teile. Im ersten Abschnitt wird auf die Regeln der Demokratie hingewiesen, auf das in Österreich herrschende Gewaltverbot (auch in der Familie), den Vorrang staatlicher Gesetze vor den Regeln der Religion oder auch die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Anschließend wird deutlich gemacht, was sich das Land an Integrationsleistungen erwartet: Spracherwerb, Aneignung von Kenntnissen über die Grundwerte der österreichischen Gesellschaft sowie die Bereitschaft zur Arbeit.
"Aufenthaltsbeendende Maßnahmen"
Ab 15. Februar
Die Integrationsvereinbarung wird ab 15. Februar in den Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften auf Deutsch und in den Sprachen der Flüchtlinge aufliegen und ist bei der Antragstellung auf Mindestsicherung zu unterschreiben. Auch wer seit 1. Jänner als Flüchtling anerkannt wurde, muss die von allen Vorarlberger Landtagsparteien gut geheißene Vereinbarung nachträglich unterzeichnen. Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) rechnete damit, dass im ersten Halbjahr etwa 300 bis 400 Vereinbarungen abgeschlossen werden. Ob die eingeforderten Leistungen erbracht werden, wird von den Bezirkshauptmannschaften bzw. in Zusammenarbeit mit dem AMS kontrolliert.
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