Vorarlberg: Flüchtlinge müssen Integrationsvereinbarung unterschreiben

Flüchtlinge in Traiskirchen (Archivbild)
Grundregeln des Zusammenlebens in Österreich: Bei Nichteinhaltung drohen Kürzung der Mindestsicherung oder "aufenthaltsbeendende Maßnahmen".

Vorarlberg führt eine Integrationsvereinbarung für Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzbedürftige ein. Diese Vereinbarung stellt wichtige Grundregeln des Zusammenlebens in Österreich klar, aber auch, was an Integrationsleistungen erwartet wird. Wer etwa einen Deutschkurs verweigere, muss mit Kürzungen der Mindestsicherung rechnen, betonte Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) am Dienstag.

Die rund eineinhalb Seiten lange Integrationsvereinbarung gliedert sich in drei Teile. Im ersten Abschnitt wird auf die Regeln der Demokratie hingewiesen, auf das in Österreich herrschende Gewaltverbot (auch in der Familie), den Vorrang staatlicher Gesetze vor den Regeln der Religion oder auch die Gleichberechtigung von Männern und Frauen. Anschließend wird deutlich gemacht, was sich das Land an Integrationsleistungen erwartet: Spracherwerb, Aneignung von Kenntnissen über die Grundwerte der österreichischen Gesellschaft sowie die Bereitschaft zur Arbeit.

"Aufenthaltsbeendende Maßnahmen"

Vorarlberg: Flüchtlinge müssen Integrationsvereinbarung unterschreiben
Markus Wallner.
Sollten die Leistungen - unter anderem ein Deutschkurs im ersten Jahr - nicht erbracht werden, zieht das Sanktionen nach sich (Teil drei). Konkret geht es um die Kürzung der Mindestsicherung bis hin zu "aufenthaltsbeendenden Maßnahmen" im Extremfall einer Straffälligkeit. Zur angedrohten Kürzung der Mindestsicherung sagten Wallner und sein Regierungskollege Johannes Rauch (Grüne): "Das ist im Gesetz so vorgesehen". Rauch unterstrich, dass es diese Integrationsvereinbarung nicht für die große Masse brauche, sondern für die "drei bis fünf Prozent an Unwilligen, die aber die Stimmung in der Bevölkerung kippen lassen". Bisher habe noch überhaupt niemand einen Deutschkurs verweigert.

Ab 15. Februar

Die Integrationsvereinbarung wird ab 15. Februar in den Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften auf Deutsch und in den Sprachen der Flüchtlinge aufliegen und ist bei der Antragstellung auf Mindestsicherung zu unterschreiben. Auch wer seit 1. Jänner als Flüchtling anerkannt wurde, muss die von allen Vorarlberger Landtagsparteien gut geheißene Vereinbarung nachträglich unterzeichnen. Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (ÖVP) rechnete damit, dass im ersten Halbjahr etwa 300 bis 400 Vereinbarungen abgeschlossen werden. Ob die eingeforderten Leistungen erbracht werden, wird von den Bezirkshauptmannschaften bzw. in Zusammenarbeit mit dem AMS kontrolliert.

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