Finanzministerium vergab Posten "aus parteipolitischen" Gründen

Kritik am Finanzministerium
Kommission zur Gleichbehandlung übt Kritik an Besetzung von Planstellen jenseits der Qualifikation.

Die Gleichbehandlungskommission des Bundes kritisiert in ihrer jüngsten Entscheidung scharf die parteipolitisch motivierte Besetzung von Planstellen. Konkret geht es um das ÖVP-Finanzministerium, das "darauf konzentriert war", eine parteipolitisch opportune Bewerberin auf den Posten eines Vorsitzenden im Finanzsenat zu hieven.

Auf der Strecke blieb ein aufgrund seiner fachlichen Kompetenz besser geeigneter Kandidat, der keiner ÖVP-nahen Organisation angehört und als ehemaliger Kandidat für die Liste der Sozialistischen Gewerkschafter der SPÖ näher steht (ohne je dort oder da Mitglied gewesen zu sein).

A. war Bereichsleiter in einer Finanzlandesdirektion und ein anerkannter Experte. Er bewarb sich für die Stelle eines Vorsitzenden eines Berufungssenats im Unabhängigen Finanzsenat. Auch Kollegin B. und Kollege C. bewarben sich um das Amt. Die Begutachtungskommission führte Hearings mit den Kandidaten durch und gab im Finanzministerium ein Gutachten ab. Darin wurde A. als "im höchsten Ausmaß", B. und C. nur als "im hohen Ausmaß" geeignet erachtet. Man erfuhr, dass der damals zuständige Abteilungsleiter im Finanzministerium auf die Mitglieder der Begutachtungskommission Druck ausgeübt haben soll, die Beschreibung von B. auf "im höchsten Ausmaß geeignet" zu berichtigen.

Die Kommission blieb jedoch bei ihrer Einschätzung und untermauerte sie noch. Das kümmerte im Finanzministerium allerdings niemanden. Man schätzte B. eigenständig als "in höchstem Ausmaß geeignet" ein und gab ihr den Posten.

A. beschwerte sich daraufhin bei der Gleichbehandlungskommission. Diese kam zum Ergebnis, dass A. "aufgrund der Weltanschauung diskriminiert" wurde, genauer "aus parteipolitischen Erwägungen." Das Finanzministerium muss sich die kritische Feststellung bzw. Frage gefallen lassen, "wozu Begutachtungskommisssionen eingesetzt werden, wenn ihre Feststellungsergebnisse gar keine Berücksichtigung im Entscheidungsprozess finden."

Schadenersatz

A. kann nun Schadenersatz wegen der Diskriminierung verlangen. Und Frau B.? Blieb nicht lange Vorsitzende im Finanzsenat, weil dieser inzwischen aufgelassen wurde. An seine Stelle trat das Bundesfinanzgericht, dessen Mitglieder vom Bundespräsidenten ernannt werden.

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